No-Spy-Erlass: Bitkom mahnt Nachbesserungen an
Im Grundsatz begrüßt der Hightechverband jedoch den Entwurf des Bundesinnenministeriums. Bitkom-Präsident Dieter Kempf bemängelt in einer Stellungnahme allerdings etwa noch zu viele Unklarheiten. Unter anderem soll der No-Spy-Entwurf Bieterfirmen bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes zu dem Nachweis verpflichten, dass sie “rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.”
Der Hightechverband Bitkom hat den sogenannten No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums zwar im Grundsatz begrüßt, mahnt aber dennoch Nachbesserungen an. Denn ohne diese könnte der Erlass laut dem Branchenverband sogar kontraproduktiv wirken. Der Bitkom hat aus diesem Anlass ein Positionspapier mit Vorschlägen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in neun konkreten Punkten verfasst.
“Die Initiative geht in die richtige Richtung. Damit der Erlass effektiv für mehr Sicherheit sorgen kann, muss er aber konkretisiert und an einigen Stellen nachgebessert werden”, erklärt Bitkom-Präsident Dieter Kempf im Rahmen einer Stellungnahme zu dem Erlass.
Dem aktuellen No-Spy-Entwurf zufolge sollen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes erklären, dass sie “rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und vor Einblicken Dritter zu schützen“. Damit sollen die Firmen einerseits verpflichtet werden, für hundertprozentige Sicherheit hinsichtlich der Technologie und der Organisation zu sorgen. Andererseits soll erreicht werden, dass ein Zugriff von Nachrichtendiensten auf die IT- und Kommunikationssysteme der Unternehmen auch im Einzelfall vollständig ausgeschlossen ist.
Für die Ablehnung eines Bieters respektive die Kündigung eines bestehenden Vertrages soll künftig der Nachweis ausreichen, dass das bietende Unternehmen zur Datenweitergabe rechtlich verpflichtet ist. Der Erlass lässt dabei jedoch offen, welche Art von rechtlicher Verpflichtung genau gemeint ist. “Reicht dafür ein Gesetz, das den Behörden im Grundsatz entsprechende Möglichkeiten einräumt? Oder sind konkrete rechtliche Anordnungen im Sinne einer durchsetzbaren behördlichen Einzelmaßnahme gemeint”, fragt Kempf daher.
Der Erlass umfasst alle Ausschreibungen des Bundes, die eine “mögliche Sicherheitsrelevanz” haben. Kempf argumentiert hier jedoch: “Schon der Begriff der ,Sicherheitsrelevanz‘ ist unbestimmt”. Unter ,mögliche Sicherheitsrelevanz‘ lässt sich alles und nichts fassen. Der Anwendungsbereich des Erlasses sollte unmissverständlich beschrieben werden.”
Auch wüssten Bieter gegenwärtig nicht, inwieweit sie für ihre eigenen Zulieferer und weitere Unternehmen in der Zuliefererkette haften sollen. “Die global einzigartig vernetzte IT-Wirtschaft stellt dieses Haftungsrisiko vor besondere Herausforderungen”, sagt Kempf.
Der Bitkom begrüßt in seiner Stellungnahme allerdings explizit, dass die Bundesregierung für ihre IT- und Kommunikationssysteme die höchste Sicherheit erzielen will, wozu auch die Überprüfung der Beschaffungsbedingungen gehöre. “Eine ordnungsgemäße Angebotserstellung erfordert dabei unmissverständliche Vorgaben”, betont Kempf.
Die Eigenerklärung, die die Unternehmen im Zuge des Bietprozesses unterschreiben müssen, enthalte derzeit jedoch noch zu viele Unklarheiten. “Der Staat braucht ein Höchstmaß an technologischer Sicherheit, die Unternehmen brauchen ein Mindestmaß an Rechtssicherheit. Wir appellieren an das Bundesinnenministerium, diese Rechtssicherheit möglichst umgehend herzustellen”, so Kempf weiter.