In etwa 50 Prozent der Fälle kommt Google den Löschanträgen, die über ein Online-Formular eingereicht werden können, wegen persönlichkeitsverletzenden Links nach. Das berichten Wall Street Journal und Bloomberg. Seit Juni nimmt das Unternehmen solche Anfragen über ein Formular entgegen. Es setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um.
Demnach sind bisher Anträge von rund 91.000 Personen eingegangen, die 328.000 Links beanstandeten. Die größte Zahl der Anfragen kam aus Frankreich, dicht gefolgt von Deutschland. Das Urteil gilt auch für Personaldaten von Mitarbeitern in Unternehmen.
Google hatte das Urteil des EuGH als “Enttäuschung” bezeichnet. Auch Wikipedia-Gründer Jimmy Wales kritisierte es als schwer umsetzbar. Er fragt sich zudem, wer entscheiden und wie überprüft werden soll, welche Links tatsächlich persönlichkeitsverletzend sind und daher gelöscht werden müssen. Google hat dazu bisher keine Angaben gemacht.
Google löscht die Daten nicht wirklich, sondern zeigt diese nur in den für Europa bestimmten Suchergebnissen nicht mehr an. Über google.com sind sie weiter zu finden, wofür sich Google gestern bei einem Treffen mit EU-Vertretern rechtfertigen musste – mit unbekanntem Ausgang.
Dass bestimmte Links nun in manchen Versionen der Google-Suche zu finden sind, in anderen aber nicht, hat zugleich in einigen Fällen zu einer Art Ostereiersuche geführt – um zu ermitteln, wer seine Persönlichkeit wodurch verletzt sieht. Den beanstandeten Daten kommt somit letztlich mehr Aufmerksamkeit zu als vor dem Löschantrag des Betroffenen.
Die EU wird voraussichtlich im September Richtlinien veröffentlichen, wie sie sich den Umgang von Suchmaschinen mit Löschanträgen vorstellt. Von Google gibt es bisher keine Angaben zur Vorgehensweise.
Seit diesem Monat ermöglicht auch Microsoft mit einem Formular Löschanfragen, hat aber nicht kommuniziert, wie viele Anträge eingegangen sind und wie damit verfahren wurde.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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