Im März hatte Apple noch eine Beschwerde beim Appeals Court for the Federal Circuit gegen das im August 2012 gefällte Urteil im Streit mit Samsung eingereicht. Diese hat der Konzern nun zurückgezogen. Das geht aus einem Bericht von AppleInsider hervor, das sich auf den Patentblogger Florian Müller beruft. Damit hat Apple den Versuch aufgegeben, ein Verkaufsverbot für Samsung-Produkte aufgrund von Patentverletzungen zu erreichen.
Den ersten kalifornischen Patentprozess hatte Apple gewonnen, dennoch durfte Samsung weiterhin die Smartphones und Tablets in den USA verkaufen, die unter anderem das Design von iPad und iPhone kopieren sollen. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung der vorsitzenden Richterin Lucy Koh sowie ein Antrag auf ein Verkaufsverbot wurden abgelehnt.
AppleInsider zufolge stimmte Samsungs Rechtsanwalt Apples Verzicht auf eine Beschwerde gegen das Urteil zu. Allerdings wolle das koreanische Unternehmen den Antrag auf Berufung nicht zurückziehen, kündigte er an. Ziel sei es, die Entscheidung aufheben zu lassen.
Müller bewertet Apples Verzicht auf eine Berufung als Hinweis, dass beide Parteien “prozessmüde” seien. Bereits im Juni hätten Apple und Samsung aufgrund der Aussichtslosigkeit eines Berufungsverfahrens Beschwerden gegen das ITC-Urteil zurückgezogen.
Eine Jury hatte Samsung im ersten kalifornischen Patentprozess zu 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz verurteilt. Sie sahen den Vorwurf, dass der Konzern gegen mehrere Apple-Patente verstoße, als erwiesen an. Wegen einer Fehlentscheidung der Geschworenen reduzierte Richterin Koh allerdings kurz darauf die Summe. Im November 2013 ergab eine Neuverhandlung schließlich einen Schadenersatz in Höhe von 929 Millionen Dollar.
Im Mai endete der zweite, ebenfalls im kalifornischen San Jose verhandelte, Patentstreit zwischen Apple und Samsung mit einem weiteren Schuldspruch gegen die Koreaner. Die Geschworenen entschieden allerdings, dass der Konzern nur eine Entschädigung von 120 Millionen Dollar an Apple zu zahlen habe. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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