Das Urteil, das vergangenen Freitag erlassen wurde, billigt Oracle 356.7 Millionen Dollar Schadensersatz zu. Oracle kann nun diese Summe akzeptieren oder den Fall neu aufrollen lassen.
2010 hatte ein Gericht Oracle die Summe von 1,3 Milliarden Dollar zugesprochen. In einem Berufungsverfahren allerdings reduzierte das Gericht die Summe dann auf 272 Millionen Dollar. Oracle wiederum ging gegen dieses Urteil in Berufung.
Oracle einigte sich im weiteren Verlauf auf einen Schadensersatz in Höhe von 306 Millionen Dollar. Allerdings behielt sich Oracle das Recht vor, weiter gegen das Urteil Revision einzulegen. Die Richter müssen auch klären, auf welcher Grundlage die Ansprüche Oracles berechnet werden.
Oracle fordert einen hypothetischen Ausfall von Lizenzeinnahmen, der durch das Angebot von TomorrowNow Oracle engangen ist. Die Richter hingegen wollen lediglich einen Anspruch gewähren, der darauf beruht, welchen Preis Oracle hätte erreichen können, wenn es die Technologie an dritte Vermarktet hätte.
Oracle hatte TomorrowNow und damit SAP im Jahr 2007 verklagt. Das erste Urteil in diesem Fall erging im Jahr 2010. SAP hatte Urheberrechtsverletzungen zugegeben und wurde in erster Instanz zu den genannten 1,3 Milliarden Dollar verurteilt.
Das aktuelle Urteil wie auch das Urteil aus der ersten Berufung hält jedoch die Bestimmung aufrecht, dass Oracle, wenn es denn in Berufung gehen will, keine hypothetischen Lizenzausfälle anrechnen kann.
Das Thema Drittwartung bleibt indes schwierig. Neben TomorrowNow, das für rund die Hälfte der Kosten Support für Oracle-Produkte angeboten hatte und das seit 2008 nicht mehr am Markt operiert, hat Oracle auch eine Reihe anderer Drittwartungsspezialisten wie etwa Rimini Street verklagt.
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