EU konkretisiert Pläne zur Umwidmung von TV-Frequenzen

Die Pläne der EU sehen vor, dass bis 2020 die Frequenzbänder zwischen 694 und 790 MHz europaweit für Mobilfunk freigemacht werden. Dem Konzept zufolge sind dabei zwei Jahre Spielraum für die Freigabe möglich. Bis 2030 dürfen Sendeanstalten die TV-Frequenzen von 470 bis 694 MHz exklusiv nutzen.

Die EU-Kommission hat detaillierte Pläne für die Umwidmung von TV-Frequenzen bis 2020 vorgestellt. Demnach sollen die Frequenzbänder um 700 MHz für 4G-Mobilfunk freigemacht werden. Bislang verwenden Fernsehen und Hörfunk das sogenannte UHF-Band von 470 bis 790 MHz.

EU_Europaeische_unionUnter der Leitung des französischen Politikers Pascal Lamy, des früheren Chefs der Welthandelsorganisation, kam das Konzept zustande. Zusammen mit der für die Digitale Agenda zuständigen Kommissarin Neelie Kroes stellte er es gestern vor.

Bis 2020 soll das UHF-Band 694 bis 790 MHz europaweit umgewidmet werden. Dabei gibt es eine Toleranz von zwei Jahren in beide Richtungen, heißt es weiter. Das Hauptproblem besteht darin, dass manche europäischen Länder für die Verbreitung von digitalem terrestrischen Fernsehen noch stark auf dieses Spektrum setzen: beispielsweise Italien. In Belgien etwa ist es ohnehin ungenutzt.

Im Vergleich mit China, Japan, Südkorea und den USA liegt die EU bei der Freigabe der Frequenzen zurück. Lamys Bericht zufolge seien die Kapazitäten der Frequenzen von 700 MHz und darunter heute noch nicht dringlich erforderlich, da durch die jüngsten Auktionen im 800-MHz-Bereich bereits weitere freigeworden sind. Einige Nationen wie Deutschland, Finnland und Schweden hätten sich jedoch schon bereiterklärt, das UHF-Band für Mobilfunk freizugeben.

Darüber hinaus gibt es Lamys Konzept (PDF) zufolge zwei weitere lose Termine, die Frequenzen unter 700 MHz betreffen. Demnach können Fernsehsender bis 2030 das Band zwischen 470 und 694 MHz exklusiv nutzen. Im Jahr 2025 erfolgt aber eine erneute Prüfung dieser Vereinbarung, um eine Anpassungen an technische Entwicklung und Markttrends vornehmen zu können.

“Wir werden also den oberen Bereich des Bands freimachen und den unteren Bereich bis 2030 für die Sendeanstalten reservieren”, erklärte Lamy. “Das impliziert auch, dass die EU akzeptiert, dass der untere Bereich des Bands nicht von Fernsehsendern und Mobilfunknetzbetreibern gemeinsam genutzt wird.”

“Die Fernsehgewohnheiten junger Menschen haben keinerlei Ähnlichkeit mit denen meiner Generation”, hatte Kroes im Januar erklärt. “Die Regeln müssen gleichziehen in einer Weise, die für mehr und besseres Fernsehen sowie mehr und besseres Breitband sorgt. Durch die umfangreiche Nutzung audiovisueller Dienste über Breitband und IPTV ist die gegenwärtige Funkfrequenz-Vergabe den Verbrauchergewohnheiten der Zukunft nicht mehr dienlich.”

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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