EU arbeitet an Regelwerk für Beschwerden zu Löschanfragen
Eine nicht näher genannte Zahl von Beschwerden zu abgelehnten Löschanfragen ist bei lokalen Datenschutzbehörden bereits eingegangen. Durch die von der EU vorgegebenen Richtlinien soll ein einheitlicher Umgang damit möglich sein. Datenschützer werten momentan die bislang ergangenen Entscheidungen aus.
Die EU arbeitet an einem Regelwerk, das Suchmaschinen einen Leitfaden an die Hand gibt, um Beschwerden zu Löschanfragen nach dem EuGH-Urteil zum “Recht auf Vergessen” zu bearbeiten. Auf diese Weise will die Europäische Kommission sicherstellen, dass sämtliche Suchmaschinen in der EU die Löschanträge von Nutzern gleichbehandeln.
“Die europäischen Datenschutzbehörden haben sich auf eine allgemeine ‘Werkzeugsammlung’ geeinigt, die ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen bei der Bearbeitung von Beschwerden gewährleistet, die sich aus der Weigerung von Suchmaschinen ergeben, Beschwerdeführer aus ihren Ergebnissen zu entfernen”, heißt es in einer Pressemitteilung (PDF) der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU-Kommission.
In den vier Monaten nach dem EuGH-Urteil haben schätzungsweise über 100.000 Nutzer schon Löschanfragen gestellt. Wie die Datenschützer berichten, hätten sich einige davon bei ihren lokalen Behörden über die Ablehnung von Löschanträgen beschwert. “Deshalb wurde entschieden, ein Netzwerk mit bestimmten Personen einzurichten, um allgemeine Kriterien für die Behandlung von Beschwerden zu entwickeln.”
Die Aufgabe dieser “Kontaktpersonen” ist es, Entscheidungen zu den Löschanfragen zu sammeln und auszuwerten. Auf diese Weise sollen mögliche Gemeinsamkeiten gefunden werden. Allerdings gehe es auch um Fälle, in denen Entscheidungen nicht eindeutig seien. Darüber hinaus überprüft die Artikel-29-Datenschutzgruppe immer noch, “wie Suchmaschinen das Urteil umsetzen”.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai geurteilt, dass Suchmaschinen wie Google unter bestimmten Umständen personenbezogene Suchergebnisse löschen müssen. Beispielsweise haben Nutzer die Möglichkeit, die Entfernung von Links zu irrelevanten und falschen Informationen über sie zu verlangen.
Die Löschanfrage, die Nutzer über ein Online-Formular einreichen können, lässt Google zum Beispiel von einem Experten-Beirat überprüfen. Unter anderem sind Executive Chairman Eric Schmidt, Chief Legal Officer David Drummond, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar Mitglieder des Gremiums. Zudem hatte Google Mitte Juli die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in den “Lösch-Beirat” berufen.
Auch Google sieht zu Details der Entscheidung noch erheblichen Diskussionsbedarf. Ende Juli forderte der Internetkonzern seine Nutzer auf, bis zum 11. August Stellungnahmen und Fachbeiträge zu Fragen rund um das Urteil einzureichen. Sie sollen von Googles Experten-Beirat geprüft werden. Unter anderem geht es Google um eine Definition der Verantwortungsbereiche von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen. Es will auch klären, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, über Details zu den Löschanträgen informiert zu werden.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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