Susensoftware beendet Handel von SAP Business One
Die Mittelstandslösung SAP Business One scheint auf dem Markt kaum nachgefragt zu werden, zumindest ist das die Ansicht des Gebrauchtsoftware-Händlers Susensoftware.
Der Gebrauchtsoftware-Händler Susensoftware zieht sich aus dem Geschäft mit der Mittelstandslösung Business One von SAP zurück.
Für Geschäftsführer Axel Susen war das Geschäftsjahr 2014 in Sachen SAP wohl das erfolgreichste der 13-jährigen Unternehmensgeschichte. Das gilt aber offenbar nicht für die Lösung Business One: 2014 habe kein Unternehmen die Lösung bei dem Gebrauchtsoftware-Spezialisten nachgefragt. Die Folge: Susensoftware beendet den Handel mit dieser Lösung. Das bedeutet, dass der Händler keine Lizenzen der Lösung mehr ankauft.
Am häufigsten, so Susen weiter, würden die SAP Business Suite und SAP ERP nachgefragt und gekauft. Diese beiden Versionen hätten sich laut Susen als Nachfolger für R/3 etabliert. “Mit unseren Angeboten erreichen wir SAP-Anwender aus dem gehobenen Mittelstand und der interessiert sich wohl nicht für SAP Business One”, kommentiert Susen, dessen Unternehmen sich auf den Handel mit gebrauchten Lizenzen von SAP und Microsoft spezialisiert hat.
Susen sieht teilweise sehr große Installationen mit bis zu 250 Servern und mehreren Tausend Nutzern bei der Business Suite und bei SAP ERP. Bei Business One hingegen liege die Zahl der Nutzer im Durchschnitt bei unter 10 Anwendern. SAP adressiert mit dieser Lösung Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern. Parallel dazu bietet SAP mit ByDesign ebenfalls eine Mittelstandslösung, diese ist aber für Unternehmen mit bis zu 500 SAP-Usern ausgelegt.
Sind gebrauchte SAP-Lizenzen rechtssicher?
Nachdem SAP im Juli dieses Jahres ein Berufungsverfahren gegen Susensoftware zurückgezogen hat, ist der Weiterverkauf von SAP-Software auch ohne Einwilligung des Herstellers rechtssicher möglich. SAP hatte bis zu diesem Urteil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Handel mit gebrauchten Lizenzen unterbunden.
Nachdem sich SAP aber dazu entschlossen habe, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, tauchen die Klauseln “Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP ….” und: “Jede Nutzung der SAP Software, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht, ist SAP im Voraus schriftlich anzuzeigen. Sie bedarf eines gesonderten Vertrages mit SAP über den zusätzlichen Nutzungsumfang (Zukauf)” nicht mehr auf. Daher wurde auch das angestrengte Berufungsverfahren zurückgezogen.
Bereits im Januar hatte der Bundegerichtshof ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt und in dem Streitfall Usedsoft und Oracle dem Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft recht gegeben. In der Urteilsbegründung im Verfahren zwischen Oracle und Usedsoft schloss sich der BGH der Ansicht des dazu befragten EuGH (PDF) an. Zuvor hatte der BGH am 17. Juli 2013 dem Händler Gericht Usedsoft Recht gegeben und hatte den Handel mit gebrauchter Software für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Anderslautende Lizenzbedingungen hat das Gericht dadurch für nichtig erklärt.