Das EU-Parlament verabschiedet eine Resolution für die Abspaltung von Suchmaschinen von anderen Geschäftsbereichen. Eine Mehrheit im EU-Parlament will durch diesen Schritt neutralere Suchergebnisse erreichen, diese sollen transparent und ohne Verzerrungen durch finanzielle Interessen sein. 384 Abgeordnete haben sich für und 174 gegen den Entwurf ausgesprochen, bei 56 Enthaltungen. Die Resolution nennt den Suchmonopolisten Google zwar nicht namentlich, dennoch ging es in dieser Abstimmung vor allem um das Unternehmen aus Mountain View. In manchen europäischen Ländern erreicht Google einen Marktanteil von über 90 Prozent bei der Internet-Suche.
Diese Abstimmung trifft nicht nur Google, sondern auch andere große Internetanbieter. Inwieweit diese Abstimmung tatsächlich Konsequenzen hat, ist fragwürdig. Den politischen Druck auf Google und die EU-Kommission erhöht dieses nicht-bindende Ergebnis alle mal. Darüber hinaus verfolgen die Parlamentarier auch noch andere Ziele: So behandelt die Entschließung auch die Frage, wie das Potenzial des digitalen Binnenmarkts ausgeschöpft werden kann. Dieser Markt wird auf 260 Milliarden Euro geschätzt. Dafür müssen aber auch die Voraussetzung gegeben sein. Ein Aufgesplitterter Markt, fehlende Interoperabilität sowie regionale und demografische Ungleichheiten im Zugang zum Internet stünden dem entgegen, so die Parlamentarier. Sie heben hervor, dass der gesamte Internetverkehr diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe behandelt werden müsse.
Nun ist fraglich, in welchem Umfang sich die EU-Kommission an den Vorschlag des Parlamentes hält. Im Vorfeld der Abstimmung hatte sich EU-Internet-Kommissar Günther Oettinger bereits klar und deutlich gegen einen derartigen Schritt positioniert. Eine Enteignung Googles sei mit ihm nicht durchzusetzen.
Auch die US-Regierung scheint sich um das wirtschaftliche Wohlergehen von Google zu bemühen: So hatte die US-Vertretung in Brüssel erklärt: “Es ist wichtig, dass der Prozess zur Identifizierung wettbewerbsrechtlicher Nachteile und möglicher Gegenmittel auf objektiven und unvoreingenommenen Erkenntnissen beruht und nicht politisiert wird.” In einem weiteren Schreiben an den EU-Ratspräsidenten Martin Schulz bringen hochrangige US-Kongress-Abgeordnete ebenfalls ihre Sorge zum Ausdruck: “Wir sind zunehmend besorgt über einen augenscheinlichen Trend in der Europäischen Union, ausländische Firmen Bezug auf Digitalwirtschaft zu diskriminieren.” Die Vorsitzenden der Finanzausschüsse der US-Kongresskammern seien “alarmiert” Vorschlägen, die sich offenbar gegen US-Technologiefirmen richten und Marktbarrieren aufbauten.
Neben einem möglichen Kartellverfahren, das die EU-Kommission derzeit prüft, ist der Konzern unter anderem auch wegen Schutz der Privatsphäre im Web, wegen Datenschutz, Urheberrecht und aufgrund zweifelhafter Steuerpraktiken in der Kritik.
Federführend bei dem Entwurf waren der liberale spanische Abgeordnete Ramon Tremosa sowie der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab, der nebenberuflich auch für die auf Kartellrecht spezialisierte Kanzlei CMS Hasche Sigle tätig ist.
Die beiden Politiker argumentieren, dass es bei diesem Vorstoß vor allem um die Wahrung von Verbraucherrechten auf europäischer Ebene bei Suchergebnissen gehe: “Wir sind nicht gegen Google oder irgendwelche anderen US-Firmen. Wir sind gegen Monopole.”
Die Parlamentarier machten sich für eine faire und neutrale (Internet-)Suche im Interesse der Verbraucher stark. Der Katalane Tremosa will die Abstimmung für sich politisch verwerten. In einer Stellungnahmen gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg erklärt er: “Europäische Unternehmen verlieren Umsätze und Menschen verlieren ihre Arbeit. Europäische Verbraucher haben nicht die beste Auswahl, weil Google seine eigenen Services bei der Suche bevorzugt.”
“Es ist sehr wichtig, dass die Anwendung von Wettbewerbsrecht in einzelnen Fällen von der Politik unabhängig bleibt und dass Kartelluntersuchungen nicht in Frage gestellt werden”, erklärte Ricardo Cardoso, Sprecher der Wettbewerbskommission in einer Mail an Pressevertreter. Cardoso erklärt im Namen von Margrethe Vestager, die den Vorsitz der Wettbewerbskommission am 1. November übernommen hatte, dass diese Kartelluntersuchung auf das begrenzt werden sollte, was sich klar als Wettbewerbs-Problem identifizieren lasse. Die kartellrechtliche Prüfung Googles sollte daher unparteiisch durchgeführt werden.
Die Wirtschaftsliberalen, die sich in der Abstimmung gegen diesen Entschließungsantrag gestellt haben, sehen in dieser Abstimmung hingegen vor allem das Ergebnis einer umfassenden Lobby-Arbeit von Google-Konkurrenten.
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