Microsoft und Yahoo setzen Recht auf Vergessen um

Nach Google setzen nun auch Microsoft und Yahoo das Recht auf Vergessen um, wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert. Beide Unternehmen haben das dem Wall Street Journal bestätigt. Bislang hatte nur Google als einziger der großen Suchmaschinenbetreiber das Urteil umgesetzt.

Allerdings richtete sich die fragliche Klage eines spanischen Nutzers damals auch direkt an Google. Auf Antrag einer Person müssen Betreiber von Suchmaschinen unter Umständen Links aus den Ergebnislisten löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen. Das hatte der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 entschieden.

Nutzer können bei Google seit Juni Löschanträge stellen. Bis Anfang vergangener Woche hat der Konzern dem WSJ zufolge über 208.000 Links aus den Resultaten entfernt. Insgesamt hat der Suchmaschinenanbieter 602.000 Links überprüft. Dabei seien nahezu 295.000 Anfragen abgelehnt worden. Über die Löschung von 99.500 Links sei noch nicht entschieden worden.

Gründliche Prüfung der Anträge

“Wir werden jede Anfrage gründlich prüfen, mit dem Ziel, zwischen dem Recht auf Privatsphäre des Einzelnen dem Recht der Öffentlichkeit auf Information abzuwägen”, sagte eine Yahoo-Sprecherin.

Microsoft sei ebenfalls auf der Suche nach einem Gleichgewicht zwischen der individuellen Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an der freien Meinungsäußerung, erklärte ein Sprecher des Softwarekonzerns.

Reputation VIP, ein französisches Portal, bei dem Nutzer Löschanträge stellen können, hat laut WSJ seit Juli 699 Löschanträge für Microsofts Suchmaschine Bing erhalten. Davon seien nach Angaben des Softwarekonzerns bisher 79 abgelehnt worden. Wie es sich in den anderen Fällen entschieden hat, ist unklar.

Von den 79 abgelehnten Anfragen forderten 77 die Entfernung von Links zu Sozialen Medien. Microsoft empfahl den Antragsstellern, die Löschfunktionen der jeweiligen Anbieter zu verwenden. Mit diesen ließen sich soziale Inhalte effektiver aus den Suchergebnissen entfernen, heißt es weiter in dem Bericht.

Neue Richtlinien für Recht auf Vergessen

Bereits im Juli hatte Microsoft ein Formular für Löschanträge angekündigt. Allerdings wies der Konzern darauf hin, dass es noch an den Details zur Umsetzung der Entscheidung des EuGHs arbeite. Die Artikel 29 Datenschutzgruppe hat dafür eine Richtlinie (PDF) Ende vergangener Woche veröffentlicht. Diese ist jedoch rechtlich nicht bindend.

Nach Ansicht der Datenschützer gilt das Urteil aus Luxemburg auch für .com-Domains, für die Google es bisher nicht umsetzt. Der Konzern ist der Meinung, dass Nutzer nach Eingabe von “Google.com” in ihren Browser automatisch auf eine lokale Version der Suchmaschine umgeleitet werden. Die wiederum halte sich an die Vorgaben des Urteils.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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