Nutzer der Gebrauchtsoftwarebörse li-x können ab sofort Lizenzen aus zweiter Hand in Echtzeit handeln. Das im Mai gestartete Hamburger Start-up erwartet eine steigende Nachfrage in Folge des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs zur Aufspaltung von Volumenlizenzen.
li-x-Geschäftsführer Boris Vöge zufolge ist der Sofortkauf von Lizenzen der größte Wunsch der Kunden gewesen. “Sind neue Projekte in Unternehmen erst einmal verabschiedet, muss alles schnell gehen. Das bedeutet für IT-Abteilungen häufig akuten Handlungsbedarf, denn zum Aufsetzen neuer Projekte gehört zuerst einmal eine funktionsfähige IT-Infrastruktur.” Für diese Kunden sei der nun eingeführte Sofortkauf gedacht.
Nutzer können ein ausgerufenes Verkaufs- oder Kaufangebot sofort annehmen. Dabei akzeptiert er direkt den angebotenen oder verlangten Preis. Der Käufer wählt das Produkt sowie das Sofortkaufangebot und bestimmt dann die Menge, die er aus dem Angebot erwerben möchte. Nach Abschluss des Kaufs liefert der Verkäufer die Lizenzen umgehend aus.
li-x.com tritt dabei als Vertragspartner für den Käufer sowie den Verkäufer auf. Das Unternehmen fungiert in dieser Rolle im Rahmen des sogenannten Durchgangserwerbs und ist jeweils verantwortlich für die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte.
Den Betreibern zufolge erreichte das Ordervolumen der Softwarebörse im Dezember bereits 1,8 Millionen Euro. Bisher haben sich über 600 Nutzer aus elf europäischen Ländern bei li-x registriert. “Das Interesse der Unternehmen wächst – die verlorene Revision des Softwareanbieters Adobe und unsere transparente Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen werden für einen zusätzlichen Schub sorgen”, sagt Vöge. Das Urteil hat er trotzdem nicht abgewartet: Bereits seit September werden auf li-x auch Adobe-Lizenzen gehandelt. Usedsoft bietet solche ebenfalls wieder seit Mai an.
Trotz der inzwischen mehrfach durch Urteile bestätigten Legalität des Handels mit Software aus zweiter Hand ist gerade für Unternehmen Rechtssicherheit unabdingbar. Denn trotz des höchstrichterlichen Segens für den Gebrauchtsoftwarehandel ist der Handel mit Raubkopien oder Betrug mit Echtheitszertifikaten natürlich nach wie vor strafbar. Beides findet aber eher im Consumer-Umfeld statt, Firmen kann li-x ebenso wie dessem Mitbewerber garantieren, dass die Rechtekette lückenlos dokumentiert ist und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach Angaben von li-x prüft das Supportteam die Lizenzen vor jedem Verkauf auf ihre Transferfähigkeit. Erst wenn die festgestellt ist, gelangt die gebrauchte Software in den Verkauf. In einem Archiv werden alle Transferdokumente abgelegt und lassen sich auch später noch aufrufen. Käufer haben darüber Zugriff auf den Nachweis des Erst- und -falls vorhanden – auch der Zweit- und Drittbesitzer, auf Produktschlüssel, Rechnungen und genaue Produktbezeichnungen. Sollten diese Unterlagen für ein Audit benötigt werden, sind sie unkompliziert abrufbar.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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