Bundestag beschließt Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde
Die Behörde wird 2016 eigenständig. Bislang unterstand das BfDI und dessen Schutzbeauftragte Andrea Voßhoff dem Innenministerium. Eine EU-Entscheidung nach völliger Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde machte die Aufspaltung notwendig.
Einer zweiten Novelle des Bundestages zum Bundesdatenschutzgesetz zufolge soll die Dienststelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unabhängig vom Bundesinnenministerium werden. Demnach ist die vollständige Abkopplung für das Jahr 2016 vorgesehen.
Mit der Schaffung der eigenständigen Behörde kommt Deutschland einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nach. Dieser hatte gefordert, dass alle EU-Mitgliedsländer über eine völlig unabhängige Datenschutzbehörde verfügen müssen. Der zweiten Novelle gingen lange Diskussionen im Bundestag voran, aber nun erfüllt das Bundesdatenschutzgesetz die Vorgaben der EU.
Die Opposition kritisiert, dass ein Großteil der Änderungsvorschläge unabhängiger Sachverständiger nicht integriert seien. Sie sieht zudem weiterhin eine Art Weisungsbefugnis in einigen Fällen. Bei Ladung von Zeugen zu einem Untersuchungsausschuss muss noch immer Rücksprache mit der Regierung erfolgen, wenn die Zeugenaussagen “den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung” betreffen.
Neben der Unabhängigkeit soll die Datenschutzbehörde auch mehr Mitarbeiter erhalten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff forderte dies selbst. Mit den gegenwärtig bereitstehenden Mitteln könne sie weniger tun als die meisten Datenschützer der einzelnen Bundesländer.
Nach der Freigabe der Abtrennung durch den Innenausschuss hofft sie nun, “dass sich der Deutsche Bundestag angesichts der rasanten technologischen Entwicklung und des in den letzten Jahren sichtbar gewordenen Ausmaßes staatlicher Überwachung zu einer starken, funktionsfähigen und damit auch tatsächlich unabhängigen Datenschutzaufsicht bekennt. Nur so kann ich meine Aufgabe als Hüterin der Grundrechte in gebotener Weise wahrnehmen und die Datenschutzkontrolle wird nicht zum Feigenblatt. Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, mit dem Haushalt für das Jahr 2016 hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.”
Mehrere Abgeordnete forderten mit einem Gesetzesänderungsvorschlag (PDF) Nachbesserungen. Weitere Bundestagsdebatten und Entscheidungen zum Datenschutz sind also zu erwarten.
[mit Material von Manfred Kohlen, ITespresso.de]