Microsoft erhält weniger Regierungsanfragen
Im zweiten Halbjahr 2014 stammten 70 Prozent aller Anfragen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, der Türkei und den USA. Insgesamt meldet Microsoft 65.496 Anträge. In 3 Prozent der Fälle gab der Konzern von Nutzern erstellte Inhalte wie E-Mails heraus.
Regierungen stellten 65.496 Anfragen nach Nutzerdaten an Microsoft. Das hat der Konzern nun in einem Transparenzbericht mitgeteilt. Demnach sank die Zahl im Jahr 2014 um 9 Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr. Dabei hätten sich nur 3 Prozent der Anträge auf von Nutzern erstellte Inhalte wie E-Mails bezogen, heißt es in dem Bericht. Bei den restlichen 97 Prozent handelte es sich um “einfache Kundendaten” wie Namen, E-Mail-Adressen und Anschriften sowie Standorte und IP-Adressen zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Die Zahl der Anfragen, die die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt haben und aus diesem Grund zurückgewiesen wurden, habe sich verdoppelt, so der Softwarekonzern. 2013 habe Microsoft 2105 Anträge abgelehnt, 2014 insgesamt 4379 Anträge.
Microsoft bearbeitete in der zweiten Jahreshälfte 31.002 Anfragen. Diese bezogen sich auf 52.997 Nutzer. Der Großteil der Anfragen (70 Prozent) stammte aus fünf Ländern: Angeführt wird die Liste von den USA mit 5445 Anträgen, gefolgt von Frankreich (4546 Anträge), Großbritannien (4518 Anträge), Deutschland (4192 Anträge) und der Türkei (3039 Anträge).
Demnach interessierten sich deutsche Behörden für Daten von 7629 Nutzern. Microsoft wies 5,7 Prozent der 4192 Anfragen zurück. Die Konten enthielten in 15,1 Prozent der Fälle eine Daten. Auf 79,2 Prozent der Anfragen übermittelte der Softwarekonzern nur Anmeldedaten sowie IP-Adressen.
Der Transparenzbericht beinhaltet zudem eine aktualisierte Statistik über geheime Anfragen der US-Regierung. Dabei beziehen sich die neuen Zahlen aber nicht auf das zweite Halbjahr 2014, sondern nur auf die ersten sechs Monate des vergangenen Jahres. Demnach erreichten den Konzern zwischen 0 und 999 Verfügungen des Geheimgerichts Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC). Diese forderten die Herausgabe von Inhalten von 19.000 bis 19.999 Nutzern. Im ersten Halbjahr 2014 erreichten die Geheimanfragen damit einen neuen Höchststand in der seit Juli 2011 geführten Statistik.
“Wie schon früher erwähnt, gibt es Zeiten, in denen Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Daten benötigen, um die Öffentlichkeit zu schützen”, schreibt John Frank, Deputy General Counsel und Vice President für Legal and Corporate Affairs bei Microsoft, in einem Blog. “Der Zugriff sollte aber durch Gesetze geregelt sein und nicht durch die Einforderung von Hintertüren und die Schwächung der Sicherheit unserer Produkte und Dienste, die von Millionen von gesetzestreuen Kunden genutzt werden. Das sollte jedem von uns wichtig sein.”
Microsoft weist außerdem darauf hin, dass fast alle Anfragen im zweiten Halbjahr Verbraucher betrafen. Nur drei Anfragen bezogen sich auf 32 Nutzer, die zu einem Enterprise-Konto gehörten. In zwei Fällen habe Microsoft die Herausgabe von Daten verweigert und die Behörden erfolgreich direkt an den Kunden verwiesen. Bei der dritten Anfrage habe der Kunde selber Microsoft gebeten, den Behörden die gewünschten Informationen auszuhändigen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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