Oracle-Anwender wettern gegen Lizenzpolitik
Statt bisher lediglich einen Cluster müssen Anwender von Oracle und VMware VSphere 5.1 und 5.5 alle vCenter-Server lizenzieren, was mit deutlichen Mehrkosten verbunden ist. Die deutsche Oracle-Anwendervereinigung DOAG meldet Gesprächsbedarf aus den Reihen seiner Mitglieder.
Die Deutsche Oracle Anwendergruppe DOAG meldet Unklarheiten bei der Lizenzierung von Oracle-Produkten. Im aktuellen Fall beschweren sich Nutzer über den erweiterten Lizenzbedarf bei VMware vSphere bei den Versionen 5.1 und 5.5. Die Tatsache, dass Oracle konkurrierende Virtualisierungslösungen wie eben VMware als Soft-Partitioning einstuft, ist aber laut der Verinigung für die Anwendervereinigung schon länger ein Problem.
Seit Sommer 2014 häufen sich offenbar bei der DOAG die Anwenderbeschwerden wegen des erweiterten Lizenzierungsbedarfs für die beiden vSphere-Versionen. Bislang gibt es laut Informationen der DOAG aber noch keine schriftlichen Mitteilungen von Oracle. Auch die Licence Management Services (LMS) von Oracle hätten bislang Kunden noch nicht auf die “neue” Regelung hingewiesen.
Wie die DOAG berichtet, haben sich Dietmar Neugebauer (DOAG-Vorsitz), Michael Paege (DOAG-Vorstand und Competence Center Lizenzierung) und Fried Saacke (DOAG-Vorstand und -Geschäftsführer) mit den Oracle-Vertretern Ducan Harvey (Business Development Director bei Oracle Technology EMEA), Patrick Wilke (Senior LMS Manager Oracle Deutschland) sowie Günther Stürner (Vice President Server Technologies und Sales Consulting bei Oracle Deutschland) zum Gespräch getroffen.
Die Oracle-Manager bestätigen dabei den erweiterten Lizenzbedarf unter VMware vSphere 5.1 bzw. 5.5. Die Manager geben auch, zu, dass daraus für Oracle Kommunikationsbedarf entstanden sei.
Oracle aber habe die Lizenzbedingungen nicht geändert, betonen die Manager. Die Änderung ergebe sich jedoch aus dem erweiterten Funktionsumfang der VMware-Software in den Versionen 5.1 und 5.5. Version 5.1 von VMware vSphere war im Herbst 2012 auf den Markt gekommen. Auf den erweiterten Funktionsumfang der Software reagierte Oracle LMS nach Kenntnis der DOAG schließlich im Sommer 2014.
Bis zur Version 5.0 konnten virtuelle Maschinen (VMs) zur Laufzeit nur innerhalb eines Clusters bewegt werden. Aus diesem Grund hatte Oracle den komplette Cluster lizenzpflichtig gemacht. Mit der Version 5.1 hatte VMware die Möglichkeit eingeführt, dass VMs zur Laufzeit über Clustergrenzen hinweg innerhalb eines vCenters verschoben werden können. Daher müsse aus Sicht von Oracle weiterhin die Hardware lizenziert werden, die die Software zur Laufzeit theoretisch nutzen könnte.
Dies könne allerdings zu erheblichen Nachlizensierungskosten für Unternehmen führen, ohne dass für den Anwender am Ende mehr Leistung steht, machte der DOAG-Vorstand Michael Paege mehrfach deutlich. Die DOAG empfiehlt Anwendern daher, sämtliche Oracle-Produkte in einem eigenen vCenter betreiben. Weitere Produkte können dann in einer weiteren vCenter-Instanz gehostet werden. Wichtig dabei aber sei die Tatsache, dass diese Instanzen auch auf Storage-Ebene getrennt werden.
Laut Darstellung der Anwendervereinigung sollen sich diese Problematik mit der Version 6.0 von vSphere noch weiter verschärfen. Denn diese Version, die seit einigen Wochen auf dem Markt ist, erlaubt auch die Verschiebung von laufenden VMs über vCenter-Grenzen hinweg. Bleibt Oracle bei der aktuellen Haltung dann müssen sämtliche vCenter, auf die sich die Software potentielle verschieben lässt, lizenziert werden. Zu dieser Frage liegt derzeit noch keine Stellungnahme von Oracle vor, jedoch sind weitere Gespräche mit der Anwendergruppe angekündigt.
Der DOAG-Vorstand setzt sich zudem für übersichtliche, transparente und verständliche Lizenzbedingungen ein, die den Anwendern ein klares Regelwerk zur Einrichtung und Konfiguration von virtualisierten Architekturen mit Oracle-Produkten vermittelt.
Bislang gewährt Oracle bei der hauseigenen Virtualisierungslösung Oracle VM Ausnahmen und erkennt unter bestimmten Bedingungen hier ein Hard-Partitioning an. Oracle-Anwender hingegen hoffen auf eine einheitliche Relgelung für alle Virtualisierungsplattformen. Um das Oracle-Lizenzmodell für die Cloud fit zu machen, sollten zudem lediglich die genutzten Cores lizenziert werden müssen. Die DOAG-Vorstände empfehlen dem Hersteller auch, die Lizenzierungsberechnung auf die Server zu beschränken. Dadurch würde sich die Komplexität im Storage-Bereich reduzieren.
Der konkrete Fall der Lizenzierung der Virtualisierungslösung von VMware ist indes nicht der einzige Brennpunkt bei Oracle-Lizenzen. Inzwischen hat sich sogar eine Campain for Clear Licensing gegründet. Diese Organisation macht sich außerdem für eine klarer Lizenzpolitik bei Unternehmen wie Microsoft, Adobe, Attachmate, IBM, HP und SAP stark.
Unabhängig davon startet die DOAG eine anonyme Umfrage zum Einfluss der Lizenzpolitik von Oracle auf die Virtualisierungsstrategie der Anwender.