Gerichtsurteil: Adblocker sind legal
Nutzer dürfen ohne Einschränkung Software verwenden, die Anzeigen auf Websites unterdrückt. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Damit scheitern Handelsblatt und Zeit Online mit einer Klage gegen AdBlock Plus.
Die Verwendung von Adblockern ist legal. Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Hamburg gekommen. Damit dürfen Nutzer Software einsetzen, um Anzeigen auf Websites auszublenden. Die Herausgeber von Zeit Online und Handelsblatt hatten gegen den Entwickler von AdBlock Plus auf Unterlassung geklagt. Sie warfen ihm wettbewerbswidriges Verhalten vor.
“Das Urteil des Hamburger Gerichts ist wichtig, da es eine Präzedenzwirkung hat, die uns wahrscheinlich helfen wird, weitere Klagen und Kosten zu verhindern und das zu verteidigen, was wir als offensichtliches Verbraucherrecht ansehen: den Nutzern die Kontrolle über ihren eigenen Bildschirm zu geben, indem sie belästigende Werbung blockieren und ihre Privatsphäre schützen”, zitiert die BBC aus einem Blog von Ben Williams, Projektmanager von AdBlock Plus.
Das Gericht habe sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, inwieweit ein Nutzer den Werbeblocker selbst konfigurieren kann, berichtet das Anwaltsportal Juve. Das Gericht sei zu der Ansicht gekommen, dass diese Einstellungen leicht vorzunehmen seien. Somit entscheide der Nutzer selbst, welche Anzeigen er sehen will und welche nicht. Zudem wiesen die Richter den Vorwurf zurück, dass der Adblocker gezielt gegen Websites vorgehe. Dies sei aber die Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht.
Kläger prüfen Beschwerde
“Da jetzt die rechtlichen Fragen geklärt wurden, möchten wir anderen Verlegern und Werbetreibenden die Hand reichen und sie ermutigen, mit AdBlock Plus zusammenzuarbeiten und nicht gegen uns”, so Williams weiter. Laut BBC wollen die Kläger jedoch nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung die Erfolgsaussichten für eine Beschwerde prüfen.
“Wir sind immer noch davon überzeugt, dass AdBlock Plus illegal und wettbewerbswidrig ist”, heißt es in einer Stellungnahme der Herausgeber von Zeit Online und Handelsblatt. Der Adblocker verletzte außerdem die Pressefreiheit.
Auch die Mediengruppen ProSiebenSat1, RTL Interactive und Axel Springer haben dem Bericht zufolge Klagen gegen den Entwickler von AdBlock Plus, das in Köln ansässige Unternehmen Eyeo, eingereicht.
White List erlaubt bestimmte Werbung
Der Werbeblocker AdBlock Plus steht Nutzern kostenlos zur Verfügung. Wie die BBC weiter schreibt, verdiene das Unternehmen Geld mit einer “White List” mit Anzeigen, die der Filter passieren lässt. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Sie dürfen unter anderem weder Animationen noch Audio enthalten. AdBlock Plus zufolge kann sich zwar “niemand in die White List einkaufen”, die Bedingungen der kostenpflichtigen “Support Services” macht das Unternehmen allerdings nicht öffentlich.
Der Streit zwischen den Verlagen und den Entwicklern von Werbeblockern dauert schon länger an. 2013 hatten unter anderem Spiegel Online, Süddeutsche.de, FAZ.net, Zeit.de, Golem.de und RP Online ihre Leser gebeten, auf Plug-ins zum Ausblenden von Werbung auf deren Seiten zu verzichten. Nur so sei die Sicherung eines kostenfreien Qualitätsangebots möglich.
Die Verlage kritisierten, dass Nutzer ihnen mit solchen Programmen die wichtigste Einnahmequelle verweigern. AdBlock Plus argumentierte, die 2011 eingeführte Acceptable-Ads-Initiative sei ein Versuch, einen Kompromiss zwischen Internetnutzern und Verlegern zu finden.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]