Leistungsschutzrecht: VG Media verlangt 270 Millionen Euro von Google
Die Forderung entspricht 6 Prozent von Googles Sucheinnahmen in Deutschland. VG Media zufolge müsste der Konzern eigentlich 11 Prozent der Suchumsätze an die Verlage bezahlen. Man gebe sich jedoch mit 6 Prozent zufrieden, da nur etwa die Hälfte der Verlage in der VG Media organisiert seien.
Erstmals hat die Verwertungsgesellschaft Media Einblicke in das laufende Leistungsschutzrechtverfahren gegen Google gegeben. Außerdem konkretisiert sie ihre Forderungen. Berichten der Neue Presse Hannover und der Leipziger Volkszeitung zufolge fordert sie von Google 6 Prozent der in Deutschland erzielten Umsätze.
Die VG Media habe berechnen lassen, dass Google mit der Suche in Deutschland zwischen 3 und 5,8 Millionen Euro einnimmt, so der Bericht weiter. Allerdings ist nicht bekannt, welchen Zeitraum die Berechnung umfasst. VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde verlangt den Zeitungen zufolge “11 Prozent aller Umsätze, die Google in Deutschland mit dem Betrieb der Suchmaschine erzielt”, denn der pauschale Regelvergütungssatz für Verwertungsgesellschaften betrage 10 Prozent des Umsatzes und bei digitalen Verwertungen gebe es einen Zuschlag von einem weiteren Prozent.
Vorerst sei man aber auch mit 6 Prozent zufrieden, da die von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Verlage nur etwas weniger als die Hälfte der von deutschen Pressehäusern erzielten Seitenabrufe auf sich vereinten.
Bei einem mittleren Umsatz von 4,5 Milliarden Euro seien das immer noch 270 Millionen Euro. Anfang Juli wird sich zeigen, ob die VG Media diese Forderung durchsetzen kann. Dann will die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt – die dem Landgericht vorgelagert ist – darüber entscheiden, ob und welche Google-Einnahmen den Verlagen aus dem Leistungsschutzrecht zustehen
Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hält es für fraglich, ob das Leistungsschutzrecht den Verlagen ermögliche, eine Vergütung von Suchmaschinen wie Google zu erhalten. Dies sei der große Streitpunkt, schreibt er in einem Blog. Außerdem weist er darauf hin, dass die Neue Presse und Leipziger Volkszeitung von der Madsack Mediengruppe herausgegeben wird. Diese gehört ebenfalls zu den in der VG Media vertretenen Verlagen. Daher sei der von ihnen veröffentlichte Bericht “inhaltlich verlegerfreundlich verzerrt”.
Was ist das Leistungsschutzrecht?
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schreibt fest, dass diese das ausschließliche Recht haben, ihre Presseerzeugnis oder Teile davon ein Jahr lang zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ausnahme sind lediglich einzelne Wörter oder “kleinste Textausschnitte”. Presseerzeugnisse oder Teile davon dürfen von Anbieter von Diensten nur dann zugänglich gemacht und deren Inhalte entsprechend aufbereitet werden, wenn diese nicht gewerblich handeln.
Auslöser des Streits zwischen Verlagen und Suchmaschinenbetreibern war das Angebot Google News. Die VG Media hatte im Namen der von ihr vertretenen Verlage im Juni 2014 eine Beschwerde und Zivilklage auf Grundlage des Leistungsschutzrechts eingereicht, um zu verhindern, dass Suchmaschinen Inhalte ohne Kompensation in ihren Ergebnissen anzeigen. Nach einbrechenden Abrufzahlen stimmten sie der dortigen kostenlosen Leistung nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts jedoch zu. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media von vornherein nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.
Mit einigen europäischen Verlagen ist Google jetzt eine Partnerschaft eingegangen. Im Rahmen seiner Digital News Initiative (DNI) will es 150 Millionen Euro zur Entwicklung neuer Nachrichtenprodukte bereitstellen. Zu der Arbeitsgruppe gehören acht Verlage, darunter auch Die Zeit und die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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