Am Wochenende hat die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mitgeteilt, dass die Server des deutschen Sharehosters Netload abgeschaltet wurden. Die Kanzlei verschickte zuvor mehrere Abmahnungen. Das Landgericht Hamburg hatte auch eine einstweilige Verfügung erlassen.
Das erste Gerichtsverfahren gegen die Netload GmbH begann 2011. Dabei ging es um Unterlassung und um Auskunftserteilung. Der Geschäftsführer des Sharehosters weigerte sich, Auskunft über Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse der “Uploader” zu erteilen. Das Landgericht Frankfurt am Main verhängte infolgedessen mehrere Ordnungsgelder. Als diese nicht wirkten ordnete es eine Ordnungshaft von 10 Tagen gegen den Geschäftsführer an (Beschluss vom 06.12.2012, Az. 2-03 O 484/11).
In der Folge stellte er auch sein Vergütungsmodell für Uploader um, sodass Netload an Attraktivität verlor. Dies führte zu immer weniger Kunden und Netload befand sich im November 2013 in Liquidation.
Seit dem 5. Mai 2015 sind unter netload.in keine Dateien mehr abrufbar. Stattdessen wurden Nutzer zu einer deutschen Pornoseite umgeleitet. Seit dem 8. Mai 2015 ist der Domäne keine IP-Adresse mehr zugeordnet. Allerdings ist unter netload.me seit gestern eine ähnlich aufgebaute Seite erreichbar.
Auf Sharehoster fanden sich immer wieder urheberrechtlich geschützter Inhalte. In der Vergangenheit haben Gerichte immer mehr Auflagen erteilt, wodurch sich ein Betrieb nicht mehr lohnte. Als Serviceprovider unterlagen die Firmen zunächst nicht der sogenannten Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer. Somit mussten sie illegale Inhalte erst auf Hinweis löschen. Allerdings stieg der Aufwand durch zunehmendem Druck durch Rechteinhaber und Behörden, rechtliche Auflagen zu erfüllen.
Um einen effektiveren Schutz vor der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials zu gewährleisten, führte beispielsweise Rapidshare im November 2012 schließlich ein neues Datentraffic-Modell ein – und wurde dadurch für Filesharer mit einem Schlag uninteressant. Ende März 2015 stellte es den Dienst endgültig ein.
[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]
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