Der Taxi und Mietwagenverband (BZP) hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit diesem Schritt geht der Dachverband gegen die “irreführende Werbung” von myTaxi vor. Besonders gestoßen hat sich der Verband, dass das Unternehmen mit einem “50-prozentigem Rabatt auf Taxifahrten” wirbt, wie der Verband mitteilt.
Die Daimler-Tochter myTaxi mache in der Werbung auch nicht ausreichend klar, zu welchen Bedingungen diese “rechtlich zweifelhafte Discountpreise” erreicht werden.
“Es wird in dieser Werbung nicht ausreichend mitgeteilt, dass das Angebot in vielen deutschen Städten überhaupt nicht und in einigen Städten nur stark eingeschränkt verfügbar ist”, kommentiert BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz.
Von Daimler heißt es: “Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben.” Dennoch prüfe das Unternehmen weitere Optionen sowie weitere Schritte, um gegen die Verfügung vorzugehen. Bei Zuwiderhandlungen droht MyTaxi eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
In Stuttgart hatte die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart ebenfalls gegen die Daimler-Tochter Intelligent App eine Verfügung erwirkt. Diese soll, wie von den Stuttgarter Nachrichten berichtet http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Auseinandersetzung-zwischen-Taxigewerbe-und-Daimler-geht-weiter;art1157835,3226293, am 1. Juni gerichtlich verhandelt werden.
Da in Deutschland feste Tarife und hohe Standards für die Beförderung von Personen gelten, sieht der Taxi-Verband in der MyTaxi-Aktion einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Angebote wie MyTaxi oder der Fahrdienstvermittler Uber gefährden in den Augen der Taxi-Branche die Strukturen des Gewerbes.
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