Java-Prozess: US-Generalstaatsanwalt stärkt Oracle den Rücken
In der Auseinandersetzung mit Google empfiehlt der Generalstaatsanwalt, dass sich nur ein Bundesgericht und nicht der Oberste Gerichtshof der USA mit dem urheberrechtlichen Schutz von Programmierschnittstellen beschäftigen soll.
Oracle hat im Streit mit Google Unterstützung durch de Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, Donald Verrilli, erhalten. Er ist dagegen, dass der Supreme Court über die Auseinandersetzung um die Nutzung von Java-Programmierschnittstellen verhandelt. Zuvor hatte der Internetkonzern den Obersten Gerichtshof der USA angerufen. Dadurch sinken die Chancen von Google zu gewinnen, sollte dies der Fall sein, könnte es weitreichende Folgen für die Technologie-Branche haben.
Oft fragen die neun Richter des Supreme Courts die US-Regierung nach ihrer Meinung zu einem anstehenden Fall. Häufig berücksichtigen sie diese für ihre Entscheidungen, wenn auch nicht immer. Aus diesem Grund gilt der Generalstaatsanwalt auch als “zehnter Richter”. Googles Argument, dass den von ihm genutzten Java-APIs kein urheberrechtlicher Schutz zusteht, habe Verrilli als nicht bedeutsam genug für ein Verfahren beim Supreme Court angesehen.
Zwar habe Google wichtige Fragen gestellt, so Verrilli, aber bei einem Verfahren beim US-Bundesgericht in San Francisco – bei dem es um die Anwendung von “Fair Use”-Ausnahmen des Urheberrechts für die Nutzung der fraglichen Programmierschnittstellen geht – seien sie besser aufgehoben. Erst wenn die Instanzen sämtliche Fragen geklärt hätten, könne der Supreme Court im Bedarfsfall alle wichtigen rechtlichen Argumente zugleich berücksichtigen.
Der Internetkonzern verfolgte mit seiner Anrufung des Obersten Gerichtshof das Ziel, ein Urteil des US-Bundesberufungsgerichts beim Federal Circuit aufheben zu lassen. Dieses entschied im Mai 2014, dass Oracles 37 Java-APIs dem Urheberreicht unterliegen. Eine Vorinstanz hatte zuvor keinen urheberrechtlichen Schutz erkennen können. Darüber hinaus scheiterte Oracle mit seiner Patentklage. Infolgedessen hatte es seine Schadenersatzforderung von mehreren Milliarden Dollar auf etwas über eine Milliarde Dollar gesenkt.
Ohne die Nutzung von Programmierschnittstellen seien Entwickler nicht in der Lage, interoperable Software zu programmieren, argumentierte Google. Es sah darin eine wichtige Voraussetzung für viele Innovationen. Oracle vertrat die Ansicht, dass die Softwarebranche auf das Urheberrecht angewiesen sei, um selbst Innovationen vorantreiben zu können.
“Wir wissen die sorgfältige Prüfung des Generalstaatsanwalts in dieser Frage zu schätzen, sind aber enttäuscht von seinen Schlussfolgerungen”, heißt es in einer Stellungnahme Googles. Oracle hingegen zeigte sich “erfreut” über dessen Empfehlung. Der Supreme Court wird voraussichtlich bis zum Ende der Sitzungsperiode im Juni entscheiden, ob er den Fall anhören will.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]