Categories: PolitikRecht

RTL und Pro 7 scheitern mit Klage gegen AdBlock Plus

Das Landgericht München hat den Werbeblocker AdBlock Plus von Eyeo für legal erklärt. Das berichtet die Financial Times. Damit konnte sich der Anbieter ein weiteres Mal gegen Medienkonzernen durchsetzen. Das Gericht wies die Klage von RTL und ProSiebenSat.1 ab.

Die beiden Medienunternehmen hatten in Eyeos Geschäftsmodell eine Verletzung von Urheberrechten und Verstöße gegen Kartellgesetze gesehen. Firmen können dem Adblock-Anbieter Geld zahlen, um auf eine “weiße Liste” gesetzt zu werden. Dadurch blendet AdBlock Plus deren Werbung nicht aus. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass die Software keine Behinderung für den Wettbewerb darstelle. Es begründete die Entscheidung damit, dass Nutzer selber entscheiden können, ob sie den Adblocker installieren oder nicht.

Außerdem argumentierte das Gericht, trotz AdBlock Plus würden die Fernsehsender genügend Nutzer mit den Anzeigen auf ihren Websites erreichen. Darüber hinaus sahen die Richter auch keinen Missbrauch der Marktmacht durch Eyeo, da die Internetnutzer über die Verbreitung von Adblocker-Software entschieden.

Logo AdBlock Plus (Bild: AdBlock Plus)Eyeo befürwortete die Entscheidung des Gerichts. In einer Stellungnahme, die der Financial Times vorliegt, bezeichnete es das Urteil als einen “weiteren Sieg für jeden Internetnutzer”. “Diesmal wurde auch die Rechtmäßigkeit unseres Acceptable-Ads-Programms bestätigt.” Angeblich bezahlen unter anderem Google, Amazon und Microsoft Geld an Eyeo, damit AdBlock Plus Werbung auf ihren Seiten nicht blockiert.

RTL und ProSiebenSat.1 wollen weiterhin gegen Adblocker vorgehen. “AdBlock Plus bedroht die finanzielle Grundlage aller freien Internet-Angebote. Wir ziehen weitere rechtliche Schritte gegen Eyeo in Betracht”, zitiert die Financial Times Thomas Port, Geschäftsführer der ProSiebenSat.1-Tochter SevenOne Media.

Das Landgericht Hamburg hatte bereits Ende April ein Urteil gefällt, dass Nutzer Werbeblocker ohne Einschränkungen einsetzen dürfen. Die Richter beschäftigten sich mit der Frage, inwieweit ein Nutzer AdBlock Plus nach eigenen Wünschen konfigurieren kann. Das Gericht bestätigte, dass diese Einstellungen leicht vorzunehmen seien. Auf diese Weise haben Nutzer es selbst in der Hand, welche Anzeigen sie erlauben und welche nicht. AdBlock Plus gehe also nicht gezielt gegen einzelne Websites vor, berichtete das Anwaltsportal Juve.

Laut Financial Times sind Adblocker in Deutschland weiter verbreitetet als in anderen EU-Ländern. Hierzulande setzten rund 30 Prozent der Nutzer eine solche Software ein. In Frankreich seien es laut Daten von PageFair nur 25,4 Prozent, in Großbritannien sogar nur 13,6 Prozent.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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  • Das ist ja mal grundsätzlich gut das die "privaten" ein weiteres Mal eins reingewürgt bekommen haben ob ihrer Werbemanie.
    Aber... die Aussage vom LG HH dass Nutzer Werbeblocker ohne Einschränkungen einsetzen dürfen... was heißt hier "dürfen"? Ja, geht's noch? Weltfremdes Pack!
    Und... es gibt noch weitere und bessere Tools (genannte Rehenfolge ohne Wertung):
    Ghostery, Privacy Badger, uBlock. Und nicht zu vergessen: NoScript, für den User mit Hirn ;-)

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