EU genehmigt Milliardenförderung für Breitbandausbau in Deutschland
Keine Einschränkung des Wettbewerbs durch staatlich geförderten Ausbau des Breitbandnetzes, heißt es jetzt aus Brüssel.
Die von Deutschland geplante Förderung des Breitbandausbaus stellt in den Augen der europäischen Kommission keine Verzerrung des Wettbewerbes dar. Die Regelung steht demnach im Einklang mit den Beihilfevorschriften des Wirtschaftsraumes. Damit kann die Bundesregierung wie geplant 3 Milliarden Euro für die Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten bereit stellen.
Dem Beschluss zufolge leistet die Förderung einen Beitrag zur Digitalen Agenda der EU, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt einzuschränken. Zudem soll sich der Breitbandausbau positiv auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration auswirken.
“Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt”, sagte die für die Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. “Darüber hinaus wird sie Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher gewährleisten. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit der Kommission Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und so einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkts zu leisten.”
Das Geld soll vor allem in den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation fließen. Die Pläne hatte die Bundesregierung im Februar 2014 bei der EU angemeldet. Die Fördermittel können private Anbieter und Gemeinden über ein Internet-Portal beantragen. Voraussetzung ist, dass in den Zielgebieten nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und dort in den nächsten drei Jahren keine privaten Investitionen geplant sind.
Gefördert werden zudem nur Projekte, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit pro Sekunde garantieren. In den meisten Fällen sollen sogar 50 MBit pro Sekunde möglich sein. Die öffentlich geförderten Netze müssen anschließend allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen.
Von einer Förderung ausgenommen ist die Vectoring-Technologie, mit der die Übertragungsraten in Breitbandnetzen mit geringen zusätzlichen Investitionen gesteigert werden können. Dadurch können zahlreiche Anschlüsse laut EU nur noch von einem Betreiber bedient werden, was Wettbewerbern den physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen verwehre. Das widerspreche dem geforderten freien Zugang zum staatlich geförderten Netz.
Um die Vectoring-Technologie nutzen zu können, will Deutschland ein Zugangsprodukt entwickeln, dass Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen bietet. Nach einer erneuten Prüfung und Freigabe durch die EU soll es dann möglich sein, auch solche Projekte zu unterstützen.
[mit Material von Stefan Beiermann, ZDNet.de]