Google: US-Gericht erkennt keine Grundlage für Datenschutzklage
Die Kläger werfen dem Internetkonzern vor, Daten an Dritte weiterzugeben und damit gegen die eigene Datenschutzrichtlinie zu verstoßen. Belegen konnten sie dies dem Richter zufolge nicht. Auch Beweise für ihnen entstandenen wirtschaftlichen Schaden legten sie nicht vor.
Android-Nutzer sind mit einer Datenschutzklage gegen Google gescheitert. Ein US-Gericht hat diese abgewiesen. Die Kläger warfen dem Internetkonzern vor, dass er ohne Erlaubnis ihre Namen, E-Mail-Adressen und Standortdaten für Werbezwecke an Dritte weitergegeben habe. Damit hätte Google gegen die eigene Datenschutzrichtlinie verstoßen, berichtet Reuters.
Richter Paul Grewal begründete seine Entscheidung damit, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass Google ihre persönlichen Daten offengelegt hat. Darüber hinaus hätten sie keine Beweise vorgelegt, dass sie wirtschaftlich geschädigt worden sind. Grewal hatte im Juli 2014 die Klage wegen Vertragsbruch und Betrug zugelassen. Er sah zu dem Zeitpunkt einen möglichen Schaden für die Kläger in einer erhöhten Datennutzung.
Allerdings hätten die Kläger dieses Argument in einer Klageergänzung im Februar nicht aufgenommen, so Reuters weiter. Aus diesem Grund habe Grewal entschieden, dass es keine Grundlage für eine Klage gebe. “Ohne den Vorwurf der Verbreitung und unrechtmäßigen Entgegennahme von Information beruht jeglicher Profit oder Verlust aus der angeblichen Offenlegung auf Vermutungen.”
Die Nutzer Robert DeMars, Michael Goldberg und Scott McCullough hatten Reuters zufolge im Namen von Konsumenten, die zwischen Februar 2009 und Mai 2014 im Android Market oder im Google Play Store Android-Apps gekauft haben, die Klage eingereicht. Zu der Entscheidung wollten weder Google noch die Anwälte der Kläger eine Stellungnahme abgeben.
Als einen weiteren Grund für die Klageabweisung nannte Grewal, dass Google nach seiner Ansicht nach benachteiligt werde, wenn er den Klägern erlauben würde, ihre Vorwürfe neu zu formulieren. Um die Klage zu erarbeiten und zu ergänzen hätten sie drei Jahre Zeit gehabt. Währenddessen hätten sie auch die Möglichkeit gehabt, grundlegende Fragen zu klären.
Der Fall geht auf die Anfang 2012 vorgenommenen Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie zurück. Mit ihr hatte Google die bis dahin geltenden rund 60 Einzelregelungen gebündelt und sich vorbehalten, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. “Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfache und intuitivere Google-Erfahrung bedeutet”, erklärte Googles damalige Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012. Datenschützer argumentieren hingegen, dass sich das Unternehmen auf diese Weise nur bessere Werbemöglichkeiten verschaffen wollte.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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