Patent: Apple will Werbung auf Basis des Kontostands schalten
Der iPhone-Hersteller beschreibt in dem Antrag Werbeanzeigen für Produkte auf dem Smartphone, die sich Nutzer leisten können. Apple würde sich mit der Umsetzung der Idee von der eigenen Firmenphilosophie abwenden.
Apple plant Werbeanzeigen, die sich nach dem Einkommensniveau von Nutzern richten. Das geht aus einem Patentantrag (PDF) für ein E-Commerce-System hervor. Einem Bericht von Business Insider zufolge soll damit noch gezielter auf Mobilgeräten geworben werden können.
Demnach hat das neue E-Commerce-Verfahren den Vorteil, “dass nur Werbung für die Waren und Dienstleistungen ausgeliefert wird, die sich bestimmte Nutzer auch tatsächlich leisten können”, heißt es in dem Patentantrag.
Künftig soll das System auf dem Smartphone den Status von Bank- oder Kreditkarten von Nutzern nachverfolgen. Darauf aufbauend überprüft es den aktuellen Kontostand. Um gezielt Produkte zu bewerben, deren “Kaufpreis kleiner oder gleich dem verfügbaren Guthaben des Anwenders ist”, nutzt es als Grundlage den derzeitigen Saldo.
Entsprechend werden “Waren und Dienstleistungen, die für bestimmte Nutzer nicht erschwinglich sind, auch nicht als Werbung an diese ausgeliefert”. In der Praxis könnte das beispielsweise so aussehen, dass für den Anwender nur die Artikel aus dem Bestand eines Online-Versandhändlers hervorgehoben werden, deren Kaufpreis jeweils nicht dessen Kontostand oder Kreditlinie übersteigen.
Apple plant als Alternative dazu, bezahlbare Produkte gut sichtbar auf dem Smartphone-Bildschirm zu platzieren – beispielsweise im oberen Bereich. Produkte, die sich Nutzer nicht leisten können, würden im unteren Bereich des Displays angezeigt.
Das Unternehmen aus Cupertino will dem Patentantrag zufolge auch ein integriertes Abrechnungs- respektive Bezahlsystem einführen. Nutzer sollen damit bei Interessen die beworbenen Produkte direkt auf dem Smartphone oder Tablet bezahlen. Auch die bevorzugte Liefermethode sollen sie auf dem Mobilgerät einstellen können.
Der Antrag sieht ferner den Einbau einer gewissen Prozentgrenze in das beschriebene E-Commerce-System vor, sodass nur Werbeanzeigen für die Waren eingeblendet werden, die etwa eine Marke von 90 Prozent des Kontostandes preislich nicht überschreiten. Folglich bleiben noch 10 Prozent des Kreditkartenlimits für den Kunden übrig.
Sollte das in Apples Patenantrag geschilderte Verfahren in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen, würde dies eine Abkehr von der bisherigen Unternehmensphilosophie bedeuten. Bisher betont Apple-Chef Tim Cook bei jeder sich bietenden Gelegenheit, die Privatsphäre der Nutzer achten zu wollen und kritisiert außerdem Unternehmen, die mit Werbung auf Basis von Nutzerdaten Geld verdienen. Es ist demnach äußerst unwahrscheinlich, dass dieser Antrag, sollte er jemals als Patent anerkannt werden, von Apple in die Praxis umgesetzt wird. Oft reichen Firmen Patentanträge auch ein, um andere daran zu hindern, das im Patentantrag beschriebene Verfahren nutzen zu können.
[mit Material von Rainer Schneider, ZDNet.de]
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