Oracle will Java-Rechtsstreit erneuern
Viel hat sich seit der ersten Klage gegen Google wegen Urheberrechtsverletzungen in Java durch das Mobilbetriebssystem Android getan. Nun will Oracle in dem Rechtsstreit neue Eingaben machen.
Oracle hat vor einem US um Erlaubnis angefragt, den Rechtsstreit mit Google wegen Android, zu aktualisieren. Oracle hatte im Oktober 2010 zum ersten Mal angeklagt und seitdem, so die Begründung für diesen Schritt, habe sich an der Marktstellung der Mobilfunkplattform sehr vieles geändert.
Oracle will offenbar in die Klageschrift mit aufnehmen, dass Google auch mit neuen Versionen von Android gegen Oracle-Rechte verstoße und das in bestehenden wie auch in neuen Märkten fortgesetzt tue und damit Oracle weiterhin schade. Zudem hat sich Android inzwischen zum weltweit erfolgreichsten Mobilfunkbetriebssystem entwickelt.
Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert aus einem schriftlichen Antrag an den Richter William Alsup: “Die ursprünglichen Gerichtsunterlagen reflektieren keine dieser Entwicklungen im Mart, das umfasst Googles erheblich verbesserte Marktposition im Such- und Anzeigenmarkt und die allgemeinen Gewinne, die das Unternehmen aus dem fortgesetzten und erweiterten Verletzungen hervorgehen.”
In dem Verfahren will Oracle gerichtlich feststellen lassen, in wie weit Java dem Urheberrecht unterliegt und in wie weit Google mit der Implementierung von Java gegen diese Rechte verstößt. Im Zuge der Klage fordert Google 1 Milliarde US-Dollar Schadenersatz von Google.
Erst im Vergangenen Monat hatte der US-Supreme Court mit einem Urteil ermöglicht, dass Oracle diese Ansprüche geltend machen kann. Google hingegen erklärt, dass Java ein quelloffenes Programm sei, und dass daher auch für die Verwendung von Teilen dieser Programmiersprache keine Lizenzkosten erforderlich seien.
Der Supreme Court hatte eine Petition Googles zurückgewiesen, ein Urteil aus dem vergangenen Jahr aufzuheben. Im Mai hatte das US-Bundesberufungsgericht beim Federal Circuit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass Oracles 37 Java-APIs dem Urheberrecht unterliegen. Im Oktober 2014 hatte sich Google nun mit einer Petition an den Supreme Court gewandt, und um eine Aufhebung dieses Urteils angesucht. Diese Petition wies das Gericht nun ohne eine Begründung zurück (Im PDF-Dokument auf Seite 10). Nun geht der Fall wieder zurück an das Bezirksgericht Nordkalifornien. Dort wird nun entschieden werden, ob und in welcher Höhe Google an Oracle Schadensersatz leisten muss.
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