Die französischen Geheimdienste erhalten neue Überwachungsbefugnisse in Frankreich und auch im Ausland. Das französische Verfassungsgericht hat ein Überwachungsgesetz zum Großteil für rechtens erklärt. Einem Bericht des Wall Street Journal zufolge, dürfen die Geheimdienste Spionage-Werkzeuge auch ohne richterliche Genehmigung einsetzen. Allerdings benötigt die Regierung für Überwachungsmaßnahmen die Zustimmung von einem unabhängigen Kontrollgremium.
Das Verfassungsgericht hat jedoch verhindert, dass die Überwachung von Verdächtigen in Notfällen ohne Einverständnis des Premierministers oder eines anderen Ministers möglich ist. Die Richter bewerteten dies dem WSJ zufolge als einen “unverhältnismäßigen Eingriff in den Schutz des privaten Lebens und der Vertraulichkeit der Kommunikation”.
In Folge des Anschlags auf das Satiremagazin Charlie Hebdo hatte die französische Regierung im Frühjahr das Gesetz auf den Weg gebracht. Unter anderem erlaubt es die massenhafte Sammlung von Metadaten über Internet-Traffic, den Einsatz von Keyloggern und die Errichtung von “falschen” Mobilfunkmasten, um Mobiltelefone auszuspähen. Auf diese Weise wolle die Regierung einer zunehmenden terroristischen Bedrohung im Inland durch Gruppen wie dem Islamischen Staat begegnen, heißt es weiter in dem Bericht.
Dem Bericht zufolge dürfen französische Geheimdienste künftig auch Daten über Internetverbindungen von Terrorverdächtigen in Echtzeit abfragen. Des Weiteren dürfen sie Autos und Wohnungen abhören – mit Kameras und Mikrofonen.
Das neue Gesetz überarbeite erstmals seit 1990 den rechtlichen Rahmen für Überwachungsmaßnahmen in Frankreich, so das WSJ weiter. In einigen Fällen legalisiere es Praktiken, die laut Geheimdienstvertretern schon länger üblich seien. Den Befürwortern zufolge schaffe es aber auch neue Kontrollmöglichkeiten. Das Aufsichtsgremium, dessen Vorsitzender zwar von der Regierung ernannt, aber durch das Parlament bestätigt werde, könne Einfluss auf die Überwachungsmethoden und –ziele nehmen. Es könne die Geheimdienste zudem vor einem Verwaltungsgericht verklagen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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