Landesverrat: Keine Ermittlungen mehr gegen Netzpolitik.org

Die Macher des Blogs fordern nun eine volle Aufklärung auch zu gegen sie gerichteten Überwachungsmaßnahmen. Die Ermittlungen gegen Unbekannt laufen allerdings weiter. Den anonymen Informanten von Netzpolitik.org wird die Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen.

Der Generalbundesanwalt ermittelt nicht mehr wegen Landesverrat gegen die Betreiber des Blogs Netzpolitik.org. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Demnach handelt es sich bei den veröffentlichten Dokumenten nicht um Staatsgeheimnisse. Er sieht aber auch “die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben” an.

Die Ermittlungen gegen Unbekannt werden jedoch fortgeführt. Sie richten sich gegen die anonymen Informanten des Blogs. Ihnen wird Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Allerdings ist dafür nicht mehr der Generalbundesanwalt sondern die Staatsanwaltschaft verantwortlich.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen hatte gegen Netzpolitik.org Anzeige erstattet. Der Blog hatte im April vertrauliche Dokumente des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Sie bezogen sich auf die Schaffung einer Überwachungseinheit, die Kommunikation und Organisation von Extremisten im Internet untersuchen sollte.

Die Betreiber des Blogs, Markus Beckedahl und Andre Meister, wollen sich mit dieser Bekanntgabe aber nicht zufriedengeben. Beckedahl schreibt: “Das ist schön, längst überfällig, aber das reicht uns natürlich nicht. Wir wollen konkret wissen, ob wir im Rahmen der fast dreimonatigen Ermittlungen Opfer von Überwachungsmaßnahmen geworden sind. Und wir wollen Klarheit darüber, wer was wann in der Bundesregierung davon wusste.”

netzpolitik-orgVergangene Woche hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) den verantwortlichen Generalbundesanwalt Harald Range entlassen. Dieser hatte sich zuvor beschwert, dass der Minister Einfluss auf die Ermittlungen nehme. Dies sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz, so der Generalbundesanwalt weiter. Die Grünen sehen Range allerdings nur als Bauernopfer.

Der Straftatbestand des Landesverrats wird von Paragraf 94 des Strafgesetzbuchs definiert: “Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.” Er wurde in der Geschichte der Bundesrepublik gelegentlich gegen Medien vorgebracht; bekanntestes Beispiel dürfte die Spiegel-Affäre von 1962 bleiben, nachdem das Magazin über geheime NATO-Planungen für den Fall eines Erstschlags der Sowjetunion berichtet hatte.

Die Ermittlungen lösten eine Protestwelle aus. Viele sahen darin einen Angriff auf die Pressefreiheit. Entsprechend fordert etwa der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Vorschriften zum Landesverrat müssten überarbeitet und Journalisten von der Strafverfolgung ausgenommen werden.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]