Der Streit um die Verwendung von Java in Android geht weiter. Oracle hat eine neue Klage gegen Google eingereicht. Der Internetkonzern soll mit den ab Ende 2010 eingeführten Android-Versionen 2.3.x Gingerbread, 3.x Honeycomb, 4.0.x Ice Cream Sandwich, 4.1.x bis 4.3.x Jelly Bean, 4.4.x KitKat und 5.x Lollipop seine Urheberrechte verletzen.
“Wie schon frühere Android-Version kopieren diese sechs Android-Releases tausende Zeilen Quellcode der Java-Plattform, sowie die Struktur, Abfolge und Organisation der Plattform”, zitiert Computerworld aus Oracles jüngstem Schriftsatz. “Wie schon zuvor stellt das Kopieren eine Urheberrechtsverletzung dar.”
Aus dem Bericht geht hervor, dass Oracle betont, dass Google seit Beginn des Rechtsstreits im Jahr 2010 sein Betriebssystem Android stetig erweitert habe. Mittlerweile komme es in Fahrzeugen, Fernsehern, Wearables und unterschiedlichen Haushaltsgeräten zum Einsatz. Mit der Mobilplattform habe der Konzern außerdem seine Werbeeinnahmen erhöht. Google könne “mit der direkten und indirekten Ausnutzung des verletzenden Codes enorme Profite” abschöpfen.
Oracle will erneut eine Verfügung gegen Google erreichen. Zudem fordert es Schadenersatz in nicht genannter Höhe sowie die Erstattung seiner Anwaltskosten. Auf Nachfrage von Computerworld wollte Google keinen Kommentar zur neuen Klage abgeben.
Der US-Supreme-Court hatte Ende Juni entschieden, sich nicht mit der Auseinandersetzung zwischen Google und Oracle zu beschäftigen. Im vergangenen Jahr hatte ein Berufungsgericht Oracle Recht gegeben. Es hob das Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass Oracles 37 Java-APIs doch dem Urheberrecht unterliegen. Derzeit geht es um Schadenersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar.
Google hat sich bisher mit dem Argument verteidigt, einfache Softwareanweisungen seien nicht schützbar. Bei seiner Nutzung des Codes handle es sich um eine “Fair Use”-Ausnahme, wie sie das Urheberrecht nun einmal vorsehe.
Die Folgen des Urteils für die Softwarebranche sind nicht absehbar, könnte doch ein Urheberrecht auf Code die Möglichkeiten zu neuen Entwicklungen stark eindämmen. “Ich glaube, dass das einen stark abschreckenden Effekt haben wird”, sagt etwa James Grimmelmann 2014, ein auf Urheberrecht spezialisierter Jurist an der University of Maryland in Baltimore. “Das bedeutet unter anderem, dass, wenn man eine App für eine Plattform entwickelt und der Plattform-Besitzer den Zugang widerruft, Sie ein urheberrechtliches Risiko eingehen, wenn Sie Ihre App auf eine andere Plattform umziehen.”
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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