Wie Reuters berichtet, ist Microsoft in den Vereinigten Staaten mit einer Kartellklage gegen InterDigital vorgegangen. Damit nimmt der Softwarekonzern gleichzeitig auch einen Strategiewechsel in einem Patentstreit vor: In diesem Monat soll die Außenhandelsbehörde ITC darüber entscheiden, ob sie den US-Import von Microsoft-Smartphones wegen des Verstoßes gegen zwei InterDigital-Patente untersagt.
InterDigital entwickelt selbst keine Produkte, sondern kauft lediglich Patente und macht sie gegen andere Firmen geltend. Damit entpricht InterDigital der gängigen Definition eines Patenttrolls. Es hat seinen Sitz in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware, wo Microsoft jetzt beim zuständigen Bundesgericht klagt.
Laut Microsoft lizenziert InterDigital seine standardessenziellen Techniken nicht zu FRAND-Bedingungen (“fair, resonable and non-discrimiminatory”), wozu es eigentlich verpflichtet wäre. Da die fraglichen Techniken jedem Mobilfunkgerät zugrunde liegen, handle es sich um “missbräuchliche Lizenzpraktiken”, kritisiert das Unternehmen aus Redmond. Somit sei es ein Verstoß gegen Bundeskartellrecht.
InterDigital habe eine Lizenzierung zu vernünftigen Bedingungen “fälschlich zugesagt”, damit die Technologien in Branchenstandards aufgenommen werden konnten. Jetzt verlange es exorbitante Gebühren. Damit verletze es seine Verpflichtungen, “was Verbrauchern und dem Wettbewerb schadet”, argumentiert Microsoft weiter. InterDigital wollte die Klage gegenüber Reuters nicht kommentieren.
Die fraglichen InterDigital-Patente drehen sich um die Verhinderung von Interferenzen bei Mobilfunkgeräten. Im April hatte ein ITC-Richter empfohlen, wegen des Verstoßes ein Importverbot für Microsoft-Geräte auszusprechen. Das Unternehmen habe sich nicht um ernsthafte Lizenzverhandlungen bemüht. Die komplette Kommission soll diesen Monat darüber entscheiden.
Microsoft behauptet jetzt, die Klage sei nur ein Druckmittel, um es zur Einwilligung in überzogene Gebühren zu zwingen. Es verlangt vom Gericht, InterDigital daran zu hindern, immer wieder seine Patente durchzusetzen. Aufgrund von “monopolistischem Verhalten” beantragt es überdies eine Verdreifachung jedes eventuellen Schadenersatzes.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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