Google verteidigt Werbe- und Shopping-Strategie gegen Vorwürfe der EU

Google (Bild: Google)

Google-Justiziar Kent Walker bezeichnet die von der EU vorgebrachte Kritik als “faktisch, juristisch und wirtschaftlich falsch.” Den Vorwurf, Google enthalte konkurrierenden Shopping-Portalen Traffic vor, weist er zurück. Der Traffic im Shopping-Bereich habe in den vergangenen Jahren bei allen Akteuren enorm zugelegt.

Im Kartellverfahren der EU hat Google den europäischen Wettbewerbshütern seine Erklärung überreicht. Begleitend hat sich Google-Justiziar Kent Walker in einem Blogbeitrag an die Öffentlichkeit gewandt. Darin bezeichnet er die von der EU vorgebrachte Kritik für “faktisch, juristisch und wirtschaftlich falsch.” Sie habe den “bedeutenden Vorteilen für Endanwender und Anzeigenkunden” nichts entgegenzusetzen und enthalte “keine klare juristische Theorie, die ihre Behauptungen mit den vorgeschlagenen Abhilfen in Verbindung bringen würde.”

Walker führt als Beispiel das 2012 eingeführte Google Shopping an. Wird bei der Suche ein Produkt als Ziel der Suche identifiziert, zeigt Google Shops mit den jeweiligen Preisen und Produktbildern nebeneinander an. Allerdings handelt sich dabei nicht um ein Ergebnis des Suchalgorithmus, sondern um ein Anzeigenformat. Er will damit den Vorwurf entkräften, Google enthalte konkurrierenden Shopping-Portalen Traffic vor. Ihm zufolge habe der Traffic im Shopping-Bereich in den letzten Jahren bei allen Akteuren enorm zugelegt.

Google Hauptsitz in Mountain View. (Bild: Google)

Der kostenlose Traffic, der von Googles Suche an Shopping-Portale ging, habe sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Wer Googles Angebote als wettbewerbsfeindlich betrachte, berücksichtige offenbar auch nicht die Konkurrenz durch Amazon und Ebay.

Die Wettbewerbshüter der EU bemängeln vor allem fünf Punkte: Erstens platziere Google den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders gut sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Zweitens greife das Sanktionssystem, das Google auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht bei seinem eigenen Preisvergleichsdienst, was dazu führen kann, dass Konkurrenten auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, Googles erster Preisvergleichsdienst nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich unbefriedigend.

Viertens verzeichneten die beiden Nachfolgedienste, “Google Produktsuche” und “Google Shopping” infolge der systematischen Bevorzugung durch Google zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste höhere Zuwachsraten. Und fünftens wirke sich das Verhalten von Google negativ auf Verbraucher und Innovation aus. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.

Die EU-Kommission könnte Google zu einer Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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