User Data Manifesto 2.0: Nutzer sollen eigene Daten kontrollieren
Das Manifest fordert drei Grundrechte: Kontrolle über den Zugang zu Nutzerdaten. Kenntnis darüber, wo diese gespeichert werden und welche gesetzlichen Regelungen gelten, sowie freie Plattformwahl ohne Bindung an einen Anbieter.
In Berlin ist am Wochenende Version 2.0 des User Data Manifesto voröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um eine Erklärung, in der Internetnutzer vollständige Kontrolle über ihre Daten verlangen. Initiator des Manifests ist Frank Karlitschek, Gründer des quelloffenen Cloud-Angebots ownCloud. Zu den Unterstützern zählen unter anderen Free Software Foundation Europe (FSFE), GNOME, KDE und Netzpolitik.org.
Gegenüber ZDNet.com erklärte Karlitschek die Motive für die Erklärung: “Mit der verstärkten Nutzung von Online-Diensten gehen Risiken einher. Viele Nutzungsbedingungen moderner Firmen respektieren das Eigentum ihrer Nutzer an ihren Daten nicht.” Außerdem ließen Daten nicht einfach transferieren, was in der Praxis zu einer Bindung an einen einmal gewählten Anbieter führe.
Wenn nun immer wichtigere, privatere Daten hochgeladen würden, bedeute das nicht nur mehr Risiko, die Anbieter solcher Dienste bekämen auch zu viel Macht. “Leider mangelt es da an Problembewusstsein, weil vielen Menschen die nötigen Informationen fehlen, um die mit Onlinediensten verbundenen Gefahren zu beurteilen.”
Das User Data Manifesto 2.0 formuliert daher drei Grundrechte: Erstens Kontrolle über den Zugriff auf Nutzerdaten, zweitens Kenntnis, wie und wo Nutzerdaten gespeichert sind und welchen gesetzlichen Vorschriften sie unterliegen. Drittens fordert es freie Plattformwahl, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter. Wer das Manifest unterstützen möchte, wird gebeten, es nicht nur zu unterzeichnen, sondern dies auf seiner Website zu erklären.
Das Manifest führt unter anderem vor Augen, wie wenig konkret Privatsphäre im Internet eigentlich definiert ist – und welche Rechte einem Anwender zustehen. Die US-Regierung von Barack Obama hatte beispielsweise 2012 versucht, einen Grundrechtekatalog fürs Internet zu schaffen. Darin sollte unter anderem das Recht verankert sein, nicht über Websites hinaus verfolgt (“getrackt”) zu werden, wenn man dies nicht wünscht. Die von ihr unterstützte Browsereinstellung “Do not track” war als freiwilliges Modell konzipiert, das aber eine Mehrzahl der Firmen ignorierte und das sich nicht durchsetzen konnte.
Vor der Einführung eines Internet-Rechtekatalogs steht derzeit Italien. Brasilien hatte 2014 das wegweisende “Marco Civil da Internet” verabschiedet. Und in Finnland, das Breitbandzugang schon 2010 zum Grundrecht erhob, trat zu Jahresbeginn ein neues Gesetz mit dem englischen Namen Information Society Code in Kraft. Als weit gesteckter gesetzlicher Rahmen ersetzt es alle bisherige nationale Gesetzgebung zur elektronischen Datenübertragung und verfolgt vier Ziele: Vereinfachung, besseren Schutz für Endanwender, Erleichterung einer Datengesellschaft und Schaffung gleichberechtigter Telekommunikationsmärkte. Keines dieser Gesetze etabliert aber wohl das Recht an den eigenen Daten so unverbrüchlich, wie es das User Data Manifesto 2.0 fordert.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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