Der Patentzwist zwischen Samsung und Apple geht im nächsten Jahr in eine neue Runde. Die verantwortliche Bezirksrichterin Lucy Koh hat jetzt festgesetzt, dass das Wiederaufnahmeverfahren im März oder April 2016 beginnen soll. Eine Geschworenenjury wird dann abschließend über die Höhe des Schadenersatzes urteilen, den Samsung Apple aufgrund von Patentverletzungen zahlen muss. Das meldet The Recorder.
Der neue Prozess stellt schon den vierten in dem seit Jahren schwelenden Streit zwischen Apple und Samsung dar. Ursprünglich sollte die Auseinandersetzung schon im August 2012 beigelegt sein. Ein Geschworenengericht sprach Apple damals 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu, weil Samsung mit fünf Smartphones Patente des Konzerns aus Cupertino verletzt hatte.
Richterin Koh verringerte im März 2013 schließlich die aus ihrer Sicht zu hoch angesetzte Summe um 450,5 Millionen Dollar und setzte ein weiteres Verfahren fest, um den Schadenersatz neu zu berechnen. Im November 2013 entschied eine Jury, Samsung müsse Apple zusätzlich mit knapp 290 Millionen Dollar für Patentverletzungen entschädigen, was etwas weniger als die von Apple geforderten 380 Millionen Dollar waren. Die gesamte Schadenersatzsumme erhöhte sich damit auf rund 930 Millionen Dollar.
Samsung legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Dieses wurde im Mai 2015 durch das US Court of Appeals for the Federal Circuit schließlich teilweise kassiert. Die Richter bestätigten zwar, dass Samsung Apples iPhone-Patente verletzt hat, urteilten aber gleichzeitig auch, dass Apple aus dem sogenannten Trade Dress, welcher allgemeine Produkteigenschaften wie die Gehäuseform oder Verpackung beinhaltet, keine Ansprüche ableiten kann. Daher muss nun ein Bezirksgericht erneut über die Höhe des festzusetzenden Schadenersatzes entscheiden.
Das neue, im kommenden Jahr stattfindende Verfahren soll sich aber nicht so lange hinziehen wie die beiden bisherigen. Richterin Koh hat die Verhandlungsdauer auf sieben Tage limitiert und räumt beiden Parteien zum Vorlegen von Beweisen lediglich sechs Stunden Zeit ein. “Das Wiederaufnahmeverfahren bezüglich der Ermittlung des Schadenersatzes wird der vierte Geschworenenprozess beider Parteien vor diesem Gericht, das dritte Geschworenenverfahren und die zweite Schadenersatzneuverhandlung im vorliegenden Fall”, erläuterte Koh. “Das Gericht wird den Parteien nicht gestatten, die Schadenersatzneuverhandlung auf andere Bereiche auszuweiten, und auch keine neuen Verkaufszahlen, Produkte, Methodologien oder Theorien zulassen.”
Das neue Wiederaufnahmeverfahren könnte jedoch noch scheitern. Denn Samsung versucht aktuell, das ursprüngliche Urteil von 2012 aufheben zu lassen. In erster Instanz wandte es sich hierzu an den US Federal Circuit Court of Appeals, das seinen Antrag letzten Monat aber abwies. Nun könnte Samsung den Supreme Court anrufen, obwohl es schwierig sein dürfte, das oberste Gericht der USA zu überzeugen, den Fall zu verhandeln. Sollte der Supreme Court Samsungs Berufung anhören, würde der für Anfang 2016 angesetzte Schadenersatzprozess bis zu einer Entscheidung des obersten Gerichts vertagt werden.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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