Das Bundeskabinett hat ein neues Eckpunktepapier beschlossen und damit das geplante so genannte Anti-Angel-Gesetzt endgültig gekippt, das die finanzielle Ausstattung von Startups verschlechtert hätte. Nachdem die Lage für viele junge Unternehmen ohnehin alles andere als rosig ist, will die Bundesregierung nun wie es heißt “innovative Unternehmen” von der Steuer auf Streubesitz ausnehmen.
“Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen”, heißt es in dem Papier. Laut dem Gesetz hätten Erlöse aus Streubesitz auch dann versteuert werden müssen, auch wenn sie sofort wieder in ein neues Projekt investiert werden. “Denn die bisherige Praxis, die Besteuerung auszusetzen, solange der Erlös aus Risikokapital unmittelbar in weitere Engagements fließt, ist ein wichtiger Motivator für Venture Capitalists, sich immer und immer wieder in der Gründerszene zu engagieren”, so silicon.de-Blogger Heinz Paul Bonn zu den Plänen der Bundesregierung. Nach einem Brandbrief von Betroffenen hatte Angela Merkel den “Tötungsvorgang” am Wochenende eingeleitet.
Um weitere Anreize zu schaffen will die Bundesregierung das Förderprogramm INVEST aufwerten. So sollen Investitionen von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften in Wagniskapital von bis zu 500.000 Euro im Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionen und Erstattungen der Steuer auf Veräußerungsgewinne gefördert werden. Damit weitet die Bundesregierung nicht nur die Förderung auf Beteiligungsgesellschaften aus sondern verdoppelt auch den Zuschuss.
Weiter heißt es: “Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten. So will die Bundesregierung die Bereitschaft erhöhen, auch in mutige, innovative Ideen zu investieren.”
Vom BITKOM heißt es, immerhin, dass nun die Lage der Startups wenigstens nicht weiter verschlechtert werde. Bis auf die neue Förderung, die ab 2016 greift, so Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp “verbessert sich die Finanzierungssituation von Start-ups damit überhaupt nicht”.
Für eine neue “Gründerzeit” aber seien die konkreten Vorschläge “leider viel zu mutlos und greifen zu kurz”. Bund und Länder müssten nun gemeinsam das Eckpunktepapier zügig weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könne.
Damit Deutschland gegenüber anderen Ländern in dieser Hinsicht aufholen könne, müssten weiterreichende Maßnahmen ergriffen werden. Die Bundesregierung müsse die Rahmenbedingungen für die Freisetzung privaten Wagniskapitals nachhaltig verbessern. Nur so könnten die nötigen Investitionssummen für echte Wachstumsfinanzierungen erreicht und die Lücke zu den führenden Wagniskapitalstandorten geschlossen werden. “In der Vergangenheit haben viel zu oft besonders vielversprechende Start-ups Deutschland Richtung USA verlassen, um dort Wachstumskapital einzusammeln. Das vorgelegte Eckpunktepapier wird daran vermutlich leider nichts ändern”, warnt Veltkamp. Immerhin, aus dem Eckpunktepapier geht zumindest hervor, dass die Bundesregierung das Finanzierungsproblem erkannt hat: “
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