Die geplante EU-Direktive zur Sammlung von Fluggastdaten kritisiert der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli (PDF). In einer Stellungnahme (PDF) bezeichnet der Datenschützer den Entwurf als zu weit gefasst. Die Sicherheitsbehörden hätten die Notwendigkeit der “massiven und wahllosen Sammlung von persönlichen Informationen von Passagieren” nicht ausreichend begründet.
Der bereits 2011 vorgelegte Gesetzesentwurf zum Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus war 2013 im Parlamentsausschuss für Menschenrechte blockiert worden. Nach dem Anschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo in Paris Anfang des Jahres hatte das Gremium jedoch die ablehnende Haltung aufgegeben.
Buttarelli zufolge stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bedrohung und fordert zielgerichteteres Vorgehen. Durch die Direktive würden Sicherheitsbehörden und Polizei auf 19 verschiedene Informationen eines Passagiers zugreifen dürfen. Unter diese Informationen fallen Reisedaten, Details des Flugtickets, Kontaktdaten, Zahlungsart, Sitznummer und Details zum Gepäck. Die Daten sollen zudem fünf Jahre in einer Datenbank gespeichert werden – die Namen der Fluggäste sollen allerdings nach 30 Tagen anonymisiert werden. Eine vollständige Löschung erfolgt erst nach Ablauf der fünf Jahre.
Der EU-Datenschutzbeauftragte erinnert auch an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der im vergangenen Jahr die Direktive zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstößen gegen das Recht auf Privatsphäre gekippt hatte. Allerdings übermittelt die EU die fraglichen Fluggastdaten schon seit Jahren an die USA und Australien – ohne Einspruch des EuGH. Das US-Heimatschutzministerium hält die Daten in einer anonymisierten Form sogar zehn Jahr vor.
Buttarellis Stellungnahme bezieht sich auf einen Entwurf, der derzeit von Abgeordneten des EU-Parlaments mit dem Europäischen Rat diskutiert wird. Eine finale Version des Gesetzestextes soll noch dieses Jahr zur Abstimmung gebracht werden. Angesichts des derzeitigen Widerstands von Datenschützern und Bürgerrechtlern sind Klagen gegen das Gesetz nicht ausgeschlossen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, TechWeekEurope]
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