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So sollen Konzerne zur Steuerkasse gebeten werden

Mit einem neuen Maßnahmenkatalog schlägt die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) Finanzministern der 20-Staaten insgesamt 15 Maßnahmen vor, die Konzerne wie Apple, Amazon und Google zu Steuerzahlungen zwingen sollen. Diese Maßnahmen sollen diverse Steuerschlupflöcher schließen.

Diese Maßnahmen sollen am Donnerstag von den Finanzministern der G20-Staaten beschlossen werden. Die Annahme gilt als wahrscheinlich, hatten doch sie die OECD 2012 mit der Entwicklung des Aktionsplans beauftragt. Außerdem erhoffen sie sich von dem gegen die als BEPS (Base Erosion und Profit Shifting – auf Deutsch: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) bezeichneten Tricksereien gerichteten Projekt Einnahmen in Milliardenhöhe.

Die Situation vor und nach den Anti-BEPS-Maßnahmen aus Sicht des Bundesfinanzministeriums. (Grafik: BMF)

Die Anti-BEPS-Maßnahmen sollen es – im Idealfall – den Konzernen unmöglich machen, Unterschiede in den einzelnen Steuersystemen der Staaten zu ihren Gunsten auszunutzen.

Die nicht zuletzt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit ins Leben gerufene BEPS-Initiative hat laut dessen Ministerium auch zum Ziel, zu verhindern, dass “einige Staaten unfairen Steuerwettbewerb betreiben und daher Steuerschlupflöcher entstehen.” Denn während international tätige Unternehmen dies ausnutzen und ihre Steuerlast mit “aggressiver Steuerplanung” auf ein Minimum drücken könnten, hätten kleine und mittelständische Unternehmen derartige Möglichkeiten nicht.

Es geht aber nicht nur um den fairen Wettbewerb. Wie das Bundesfinanzministerium ganz offen zugibt, geht es ihm auch ums Geld. Denn natürlich sorgen solche Praktiken für erhebliche Steuerausfälle: “Das deutsche Steueraufkommen wird geschmälert, wenn die Unternehmensgewinne durch Steuergestaltungen in Steueroasen verschoben werden, wo sie keiner Besteuerung unterliegen.”

Wie die OECD mitgeteilt hat, haben sich derzeit 62 Staaten, die zusammen 98 Prozent des weltweiten Bruttosozialprodukts vertreten, dem Aktionsplan angeschlossen. Wesentliche Punkte sollen bereits 2017 in Kraft treten.

Ein wesentliches Ziel – die Besteuerung der “digitalen Wirtschaft” zu modernisieren – wurde übrigens im Verlauf der Beratungen fallengelassen. Die Politiker haben nämlich festgestellt, “dass die Digitalisierung mittlerweile die gesamte Wirtschaft erfasst und es keine isolierbare ‘digitale Wirtschaft‘ gibt, die vom Rest der Wirtschaft getrennt werden könnte.” Daher wurde die internationale Einführung neuer Steuern nicht empfohlen. Stattdessen sollen bestimmte Aspekte bestehender Besteuerungsprinzipien, etwa der Betriebsstättenbegriff, angepasst werden, um den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.

Die OECD erklärt die Problematik bisher legaler Steuertricks, die jetzt unterbunden werden sollen, auch in einem Youtube-Video.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Redaktion

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