Gegen Facebook will jetzt die irische Datenschutzbehörde ermitteln. Dabei soll geprüft werden, ob Daten europäischer Nutzer, die das Social Network in die USA überträgt, ausreichend vor Zugriffen durch die US-Regierung und Geheimdienste wie die National Security Agency (NSA) geschützt sind.
Ausgelöst wurde die Untersuchung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das EuGH hatte das Datenschutzabkommen Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. So war das Gericht nicht davon überzeugt, dass die “Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten”, erklärten die Richter für ungültig.
Im Fall, dass die irische Behörde Verstöße gegen EU-Datenschutzrecht aufdeckt, könnte sie das soziale Netz anweisen, keine Daten mehr an seine Server in den USA zu übertragen. Auf die Nutzung der Plattform soll sich für die Teilnehmer jedoch dadurch nichts ändern.
Facebook erklärte, es werde “konstruktiv” an den Ermittlungen beteiligen, wie ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärt. “Facebook ist nicht und war nie Teil eines Programms, das der US-Regierung direkten Zugang zu unseren Servern gewährt”, heißt es in einer Stellungnahme, die CNET vorliegt. “Wir werden Fragen der Irisch Data Protection Commission beantworten, während sie den Schutz übertragener persönlicher Daten nach anwendbarem Recht überprüfen.”
Bisher hatte sich die irische Behörde geweigert, Beschwerden gegen das Social Network wegen der Übermittlung von Nutzerdaten in die USA nachzugehen. Da Facebooks Europaniederlassung ihren Sitz in der irischen Hauptstadt Dublin hat, ist sie für das Unternehmen zuständig.
Der österreichische Jurist Max Schrems daraufhin gegen die irische Datenschutzbehörde geklagt. Der Oberste Gerichtshof des Landes rief schließlich den Europäischen Gerichtshof an, um die Gültigkeit des Safe-Harbor-Abkommens und die Zuständigkeit lokaler Datenschutzbehörden zu klären. In diesem Zusammenhang stellte der EuGH dann auch fest, dass das Safe-Harbor-Abkommen keine Bestimmungen enthält, die nationale Datenschutzbehörden hindern, die an Drittländer übermittelten Daten zu kontrollieren.
“Meine Behörde wird nun mit der erforderlichen Sorgfalt den Inhalt der Beschwerde prüfen”, sagte die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon gestern dem Obersten Gerichtshof in Irland. “Es bleibt abzuwarten, ob sie nun Maßnahmen ergreifen oder erneut Gründe finden, ihre Arbeit nicht zu machen”, kommentiert Schrems (PDF). “Angesichts meiner Erfahrungen bezweifle ich, dass das, was heute in erster Linie eine Behörde zum Schutz von Technikfirmen ist, aufwacht und zu einer echten Datenschutzbehörde wird.”
Des weiteren ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die drei Facebook-Manager, die als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung fungieren, wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung. Ein Anwalt hatte gegen Facebook wegen nicht umgesetzter Löschanträge mit strafrechtlich relevanten Äußerungen Anzeige erstattet.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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