Die Ermittlungen gegen den Google-Mutterkonzern Alphabet die Europäische Union jetzt deutlich auszuweiten. Wie das Wall Street Journal berichtet, habe Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager das in einem Interview indirekt bestätigt. Vestager gehe es nicht mehr nur um Googles Verträge mit Werbetreibenden und das Mobilbetriebssystem Android.
“Ich sehe das nicht als den Fall Google, sondern als unterschiedliche Ermittlungen und unterschiedliche Fälle”, zitiert das WSJ die 47-Jährige, die 2014 das Amt der Wettbewerbskommissarin von Joaquin Almunia übernommen hatte. “Sie haben gemeinsam, dass in jedem Fall der Name Google vorkommt, aber davon abgesehen sind sie sehr unterschiedlich.”
Im April hatte Vestager wenig überraschend eine formelle Untersuchung gegen Google eingeleitet. Die Vorwürfe beschränkten sich allerdings auf Googles Preisvergleichsdienst Shopping, den die Google Suche bevorzugen soll – zum Nachteil des Wettbewerbs und von Verbrauchern. Dieser Fall “hat eine hohe Priorität und wird einige Zeit benötigen”, sagte Vestager nun. “Wir haben Googles Antworten und analysieren sie setzt.”
Eine Entscheidung in diesem Fall könne wahrscheinlich nicht auf andere Märkte in der EU angewandt werden, so Vestager weiter. “Im Fall Shopping gibt es möglicherweise Parallelen mit anderen Bereichen wie Karten und Reisen und andere verwandte Dienste, denn hier klingen die Geschichte ähnlich erzählen.” Dennoch könnten die Fälle nicht über einen Kamm geschoren werden, betont die EU-Kommissarin.
Die Ermittlungen zu Googles Geschäftspraktiken in Bezug auf Android hätten ebenfalls eine hohe Priorität. “Das ist etwas anderes als der Shopping-Fall, weil die Leute nicht so sehr über das Betriebssystem auf ihren Telefonen nachdenken”, so Vestager weiter. Telefonhersteller und App-Entwickler seien deswegen aber sehr beunruhigt.
Weitere Bereiche, in denen die EU laut Vestager gegen Google ermittelt, sind die Verträge mit Werbetreibenden und die Übernahme von Inhalten von Konkurrenten. Im Sommer habe die EU Fragebögen an Firmen zu Googles Geschäftspraktiken in diesen Bereichen verschickt, meldet das WSJ.
Die EU-Kommission kann Kartellstrafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Ein prominentes Beispiel für diese Verurteilung liefert Intel, das 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt wurde und auch mit einer Berufung scheiterte. Eine weitere Möglichkeit ist der Weg über eine außergerichtliche Einigung.
In den USA prüft inzwischen auch die Handelsbehörde Federal Trade Commission, ob Google den Zugang konkurrierender Unternehmen zu seinem Mobil-OS Android behindert. Russische Kartellwächter stuften indes die Bündelung der Google-Dienste mit Android bereits im September als gesetzwidrig ein und forderten das Unternehmen kurz darauf auf, seine Apps aus Android zu entfernen.
Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de
Bau- und Fertigungsspezialist investiert in die S/4HANA-Migration und geht mit RISE WITH SAP in die…
Trends 2025: Rasante Entwicklungen bei Automatisierung, KI und in vielen anderen Bereichen lassen Unternehmen nicht…
DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).
Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.
IT-Infrastruktur-Trends 2025: Open-Source-Projekte sowie aufwändige regulatorische und Pflichtaufgaben werden das Jahr prägen.
IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…