Safe-Harbor-Nachfolger mit Exit-Klausel

EU-Flagge (Bild: EU)

Nach Aussetzung des Safe-Harbor-Abkommens durch den EuGH ist die Rechtsgrundlage für den Austausch von Daten mit den USA noch dünner geworden. Jetzt wurden neue Details zur Nachfolgeregelung bekannt.

EU-Justizkommissarin Vera Jourová hatte bei einer Konferenz in Brüssel bestätigt, wie Reuters, dass es in dem neuen Abkommen für den Datenaustausch zwischen EU und USA eine Austsiegsklausel geben wird. “Im neuen Safe Harbor wird es eine Aufhebungsklausel geben, die besagt, dass wir es unter bestimmten Bedingungen aussetzen können”, zitiert Reuters.

Mit der Klausel werde es der EU möglich sein, die Übertragung von Daten in die USA einzustellen, sobald Bedenken bezüglich des Schutzes der Privatsphäre europäischer Nutzer auftreten. Die Legislative der EU bezieht sich damit auf das EuGH-Urteil, dass das Abkommen unter anderem auch deshalb ausgesetzt hatte, weil es keine Prüfung des angemessenes Schutzniveaus übermittelter personenbezogener gegeben hatte.

EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová (Bild: EU /Creemers Lieven)
EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová (Bild: EU /Creemers Lieven)

Das Safe-Harbor-Abkommen sowie sein jetzt geplanter Nachfolger sollen es US-Firmen wie Google und Facebook erlauben, Daten ihrer europäischen Nutzer in den USA zu speichern. Reuters weist darauf hin, dass das Abkommen aber auch für europäische Unternehmen gilt, die beispielsweise Niederlassungen in den USA unterhalten und zu diesem Zweck Mitarbeiterdaten übertragen. Schon einmal hatten die Volksvertreter in der EU erklärt, dass es künftig keinen “Blanko-Check” mehr für den Austausch der Daten geben werde. Vielmehr sind auch regelmäßige Kontrollen vorgesehen, bei denen das Dateschutzniveau in den USA geprüft werden soll.

Laut dem aktuellen Bericht versucht die EU zudem, Datenschutzgarantien von den USA zu erhalten, die sicherstellen, dass das neue Regelwerk nicht erneut von einem Gericht gekippt wird. Jourová hoffe, dass das neue Abkommen im Januar unterzeichnet werden kann. Die USA seien bei Zugeständnissen in Bezug auf Zugriffe der dortigen Behörden auf persönliche Daten allerdings eher zurückhaltend, wie es heißt.

Der österreichische Jurist Max Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht, die der irische High Court schließlich an den Europäischen Gerichtshof übergab. Der kam bei der Überprüfung des Abkommens zu dem Schluss, dass es für die persönlichen Daten von EU-Bürgern keinen ausreichenden Schutz in den USA gebe.

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