Apple fordert im Prozess gegen Samsung weitere 180 Millionen Dollar ein
Die weiteren Forderungen begründet der Konzern mit Zusatzkosten und Zinsen. Apple hatte diesen Monat, nach einer vorläufigen Einigung auf eine Strafe von 548 Millionen Dollar, erstmals eine Zahlung erhalten.
Das Unternehmen hat kurz vor den Feiertagen einen entsprechenden Antrag beim Bundesbezirksgericht in San Jose eingereicht. Begründet wird dies mit Zusatzkosten und Zinsen. Patentblogger Florian Müller ist als erster auf das Dokument gestoßen.
Im Patentstreit beider Firmen war erst Anfang Dezember eine Einigung erzielt worden. Samsung sollte seinem kalifornischen Rivalen 548 Millionen Dollar zahlen, da es iPhone-Patente und -Designs in der Galaxy-Reihe genutzt beziehungsweise kopiert hatte. Der Fall wurde 2012 mit einer Verurteilung von Samsung in den meisten Anklagepunkten entschieden, das Strafmaß ist dagegen weiter umkämpft.
Samsung sollte nach der Verurteilung 2012 zunächst 1,05 Milliarden Dollar zahlen, eine Summe, die aber bald reduziert und mehrfach neu berechnet wurde – bis hin zur Einigung von Anfang des Monats, die 548 Millionen Dollar Strafe vorsah. Diese Summe sollte sofort überwiesen werden, auch wenn offen blieb, ob Apple das Geld auch behalten darf. Es war die erste tatsächliche Zahlung in dem Fall.
Da einige rechtliche Fragen der Auseinandersetzung, darunter die Gültigkeit des Patents 7.844.915, das die Pinch-to-Zoom-Geste beschreibt, noch offen sind, behält sich Samsung das Recht vor, die Entschädigung zurückzufordern. Müller weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass der United States Court of Appeals im November eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zu diesem Schutzrecht zusteht, nachdem das US-Patentamt es für ungültig erklärt hat, abgelehnt hatte. Apple spreche Samsung in seinem Teil des Schriftsatzes ein Rückzahlungsrecht ab.
Zudem hat Samsung im Sommer angekündigt, sich zur Frage des Schadenersatzes für Design-Patente an den Obersten Gerichtshof der USA zu wenden. Falls sich der Supreme Court auf die Seite von Samsung stellt, wird mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gerechnet.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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