Zum Jahresbeginn erhöht Apple die Preise für iPhones und iPads. Damit setzt Apple eine im Dezember mit der Rechteverwertungsgesellschaft erzielten Einigung um. Seit 2016 beträgt die Gebührt 6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet. Als Mitglied des Branchenverbandes BITKOM bezahlt Apple jedoch nur 5 beziehungsweise 7 Euro.
Apple gibt damit die die Mehrkosten vollständig an die Verbraucher weiter. Die Preiserhöhungen sind allerdings auf Apples eigene Stores sowie den Online-Shop des Unternehmens beschränkt. Der freie Handel orientiert sich zwar an Apples Preisen – er ist aber nicht verpflichtet, die Abgaben ebenfalls auf seine Preise aufzuschlagen.
Der Mobilfunkhändler 7mobile.de hat bereits in einem Blogeintrag angekündigt, die Preiserhöhung nicht auf seine Kunden abzuwälzen. Wahrscheinlich werden auch weitere Einzelhändler diesem Beispiel folgen.
Ein iPhone 6S mit 16 GByte Speicher kostet im Apple Store ab sofort 744,95 statt 739 Euro. Das iPhone 6S Plus 16 GByte listet Apple mit 854,96 Euro. Damit beträgt die Preiserhöhung 5,95 beziehungsweise 5,96 Euro, was der Gebühr von 5 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent entspricht.
Auch die Preise für die Varianten mit mehr Speicher sowie der älteren Modelle iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone 5S hat Apple nach oben korrigiert. Auch hier müssen Nutzer nun durchgängig 5,95 oder 5,96 Euro mehr bezahlen als noch am 31. Dezember 2015.
iPad-Käufer müssen nun 8,33 Euro zusätzlich beim Kauf eines Apple-Tablets ausgeben. Der Betrag setzt sich ebenfalls aus der Gebühr – bei Tablets sind es 7 Euro – und der Mehrwertsteuer zusammen. Das iPad Air 2 bietet Apple also nun in seinem Shop ab 497,32 Euro an, das iPad Pro ist dort ab 907,33 Euro zu haben. 2015 verlangte Apple für die beiden Geräte 489 beziehungsweise 899 Euro.
Der im Dezember erzielten Einigung waren laut BITKOM zähe Verhandlungen vorausgegangen. Ursprünglich hätten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert, so der Branchenverband. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets. Sie laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach Schätzungen des BITKOM erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien. Die Rechtmäßigkeit der Abgaben hatte der Bundesgerichtshof 2014 für Drucker und PCs bestätigt.
Mit den Urheberabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort oder die GVL zuständig.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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