Seit vergangener Woche soll die Nachfolgeregelung “Privacy Shield” wieder für mehr Rechtssicherheit bei der Übermittlung von Personendaten in die USA sorgen.
Wie der ORF jetzt unter Berufung auf Diplomatenkreise berichtet, soll dieses neue Abkommen jedoch aus kaum mehr bestehen, als aus dem Logo und dem Namen. Die meisten strittigen Punkte seien noch nicht verhandelt worden und auch werde dieses Abkommen nicht im US-Gesetz verankert werden, dadurch habe Privacy Shiel noch nicht einmal den Charakter eines Vertrages, das sei auch von den EU-Vertretern nicht gefordert worden.
Nachdem im Oktober durch das EuGH Safe Harbor aufgehoben wurde und bis Ende Januar eine Nachfolgeregelung gefunden werden musste, soll Privacy Shield nun den freien Datenfluss zwischen USA und Europa gewährleisten.
Dieser Datenfluss ist auch Voraussetzung für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP, das ab dem 22. Februar weiterverhandelt werden soll. Der ORF-Journalist Erich Möchl erklärt daher ebenfalls unter Berufung auf Diplomatenkreise, dass die EU aus Rücksicht auf diese weiteren Verhandlungen, in den strittigen Punkten einknicken wird.
Zu den offenen Fragen zähle unter anderem, welche US-Behörden auf die EU-Daten zugreifen dürfen. Auch gebe es derzeit keine Beschränkungen für den Zugriff oder irgendwelche Datenschutzauflagen in dem Papier. Von US-Behörden lägen ebenfalls keine Zusagen vor und für den privaten Sektor gebe es ebenfalls noch keine Kontrollmaßnahmen.
Das steht aber im Widerspruch zur Präsentation von Justizkommissarin Vera Jourova: “Das neue EU-US Privacy Shield wird die grundlegenden Rechte von Europäern schützen, wenn ihre persönlichen Daten zu US-Firmen übertragen werden. Das allererste Mal überhaupt haben die Vereinigten Staaten verbindliche Zusagen gemacht, dass der Zugriff von staatlichen Einrichtungen aus Gründen der nationalen Sicherheit klaren Beschränkungen unterworfen sein wird und Schutz- und Aufsichtsmechanismen vorgesehen sind. … Im Zuge der Verhandlungen haben die USA versichert, dass keine massenhafte oder wahllose Überwachung von Europäern durchgeführt werden wird.”
Entsprechend hatte Schrems und andere Datenschützer das neue Abkommen kritisiert. Fraglich ist, ob die neuen Regelungen, die unter anderem einen Ombudsmann bei Datenverstößen als Ansprechpartner für europäische Bürger vorsieht, einer Prüfung durch den EuGH standhält.
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