SCO erhebt keine weiteren Einwände mehr gegen die Entscheidung eines US-Bezirksgerichts, in denen das Gericht den Argumenten, dass SCOs Urheberrechte durch die Verwendung von Unix durch IBM aushebelt. Das geht aus einem Gerichtsbeschluss hervor, den der Blog Grocklaw.com veröffentlicht hat.
So geht aus dem Dokument hervor, dass die beiden jüngsten Entscheidungen des zuständigen Gerichtes von beiden Parteien akzeptiert werden. Durch diese Entscheidungen fehlt SCO, das ja ohnehin bereits Bankrott ist, eine rechtliche Basis für ein weiteres Vorgehen gegen IBM.
Die Sachlage mache es unerheblich, weitere offene Fragen vor Gericht klären zu lassen, so das Schreiben. SCO ist bankrott und der letzte verbleibende Wert dieses Unternehmens sind die Forderungen gegen IBM. Weil nun die Grundlegenden Argumente für die Forderungen gegen IBM nicht mehr vorhanden sind, gebe es auch “keinen gerechten Grund mehr” dieses Verfahren weiter fortzusetzen. Daher sei es für alle Beteiligten die naheliegendste Entscheidung, um “juristische und private Ressourcen zu schonen”, die Klage von SCO zu beenden.
Das Dokument fügt an, dass man nun die Klage gegen SCO aufkündigen könne, ohne, dass man damit die Gegenklage von IBM gegen SCO berühre. Weiter heißt es, dass der Fall derart gelagert sei, dass kein Gericht eine Entscheidung zweimal machen müsse. In Fachkreisen wird das nun quasi als Schlussstrich unter dieser Justizposse gesehen, die im März 2003 ihren Anfang nahm. IBM kann nun zwar SCO noch auf Schadensersatz verklagen, doch dürfte von einem bankrotten Unternehmen nicht mehr viel zu holen sein.
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