Weitere EU-Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht

EU-Parlament in Straßburg (Bild: EU-Parlament)

News Corp, zu dem auch das Wall Street Journal zählt, hat bei der EU-Kommission eine formelle Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Das Medienunternehmen wirft dem Internetkonzern vor, seine Marktmacht bei der Nachrichtensuche zu missbrauchen.

News Corp, einer der weltweit größten Verlage, hat jetzt eine formelle Kartellbeschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Google eingereicht. Google wird vorgeworfen, bei der Nachrichtensuche seine Marktmacht zu missbrauchen. Das berichtet jedenfalls das Wall Street Journal das selbst zu News Corp gehört, und sich dabei auf eine Person beruft, die mit dem Vorgang vertraut ist.

Google (Bild: Google)

Es geht dabei genau gesagt um die Auszüge aus Nachrichtenartikeln, die Google in der Nachrichtensuche darstellt. Verlage, die die Veröffentlichung dieser Auszüge nicht wollen, entferne Google aus Google News – statt nur auf die Einblendung eines Textauszugs zu verzichten. Der Medienkonzern sieht darin einen Verstoß gegen Kartellgesetze.

Eine Google-Sprecherin machte derweil auf die Vorteile aufmerksam, die die Nachrichtensuche Verlegern bieten soll. “Google News und Suche senden kostenlos Milliarden Klicks an die Websites der Nachrichtenverlage.”

Schon seit fünf Jahren untersucht die EU-Kommission, inwieweit Google Wettbewerbsregeln in der EU verletzt. Zu Beginn stand die Shoppingsuche im Fokus der Ermittlungen. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bestätigte gestern, dass auch in Richtung Android ermittelt wird. Um festzustellen, ob Google sich vor dem Wettbewerb schützen wollte, prüfe man die Verträge mit Geräteherstellern und Netzbetreibern. Google mache schließlich bei Nutzung von Standard-Android die Installation aller seiner Apps zur Pflicht. Hoffnung auf ein baldiges Ende machte Vestager allerdings nicht: “Die Ermittlungen halten an.” Ob Google wirklich gegen Kartellrecht verstoßen habe, könne sie daher nicht sagen.

(Bild: News Corp)

In Deutschland stehen die Auszüge aus Artikeln in der Nachrichtensuche im Mittelpunkt des Streits um das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht. Für “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte”, die Google in der Nachrichtensuche veröffentlicht, ist darin keine Vergütung vorgesehen. Allerdings verzichtet Gesetzgeber darauf, den Begriff “kleinste Textausschnitte” zu definieren oder Angaben zur Höhe einer Vergütung zu machen.

Anfang des Jahres reichte die VG Media deshalb eine Zivilklage gegen Google ein, mit dem Ziel, das Leistungsschutzrecht gegen das US-Unternehmen durchzusetzen. Im letzten Jahr war ein Schiedsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gescheitert. Als Obergrenze für einen “kleinsten Textausschnitt” hatte die Schiedsstelle sieben Wörter vorgeschlagen. Die von den Verlagen geforderte Umsatzbeteiligung in Höhe von 6 Prozent der Suchmaschinen-Umsätze stufte sie als “unangemessen” ein.

Umfrage

Wie sieht in Ihrem Unternehmen die Ausstattung für mobile Mitarbeiter aus?

Ergebnisse

Loading ... Loading ...

Google hatte 2014 als Reaktion auf die Beschwerden der VG Media in Google News keine Snippets mehr von den beteiligten Verlagen angezeigt. Nach einbrechenden Abrufzahlen erteilten sie Google allerdings die Einwilligung zur kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte in Form von kleinen Vorschautexten. Zahlreiche Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media von vornherein nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, ChannelBiz.de, CNET.de und übergizmo.de betreibt, wird von der VG Media auch nicht vertreten.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.