In einem Blog-Eintrag hat Googles Chefjustiziar Kent Walker die Kartellvorwürfe der Europäischen Kommission zu Android zurückgewiesen. Walker schreibt darin: “Wir nehmen diese Bedenken ernst, aber wir glauben auch, dass unser Geschäftsmodell die Kosten der Hersteller niedrig und ihre Flexibilität hoch hält, während wir Verbrauchern eine nie dagewesene Kontrolle über ihre mobilen Geräte geben”.
Er weist darauf hin, dass Vereinbarungen mit Android-Partnern “vollkommen freiwillig” seien. Jeder Nutzer könne Android auch ohne Google einsetzen. “Versuchen Sie es – sie können das vollständige Betriebssystem kostenlos herunterladen, es beliebig verändern und ein Telefon entwickeln. Und große Firmen wie Amazon machen genau das.”
Walker zufolge müssen Android-Hersteller ihre Geräte allerdings testen und zertifizieren lassen, um zu gewährleisten, dass Apps auf allen Android-Geräten laufen. Im Anschluss könne jeder Hersteller entscheiden, ob er die Google-Apps und auch Anwendungen anderer Anbieter vorinstalliere. Der Jurist nennt als Beispiele Apps von Microsoft, Facebook, Amazon oder auch Mobilfunkprovidern.
Die Entwicklung und Pflege des Betriebssystems inklusive der Abwehr von Patentklagen sei mit Kosten verbunden, auch wenn Google Android kostenlos an Hersteller verteile. “Wir gleichen unsere Kosten durch Umsätze aus, die wir mit den Google Apps und Services generieren, die wir mit Android anbieten.”
Anwender hätten wiederum die Option, ihre Android-Geräte ihren Bedürfnissen entsprechend anzupassen und beliebige Anwendungen zu installieren – “inklusive Apps, die direkt mit unseren konkurrieren”. Die starke Verbreitung von Apps wie Spotify, WhatsApp, Angry Birds, Instagram und Snapchat demonstriere, wie problemlos es für Verbraucher sei, neue Apps zu bekommen.
Die von der Europäischen Kommission kritisierten Abkommen mit den Geräteherstellern haben Walker zufolge eine große Rolle beim Aufbau des Android-Ökosystems gespielt, das auf Open-Source-Software und offenen Innovationen basiere. “Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, um zu zeigen, wie wir das Android-Modell sorgfältig zum Vorteil für den Wettbewerb und die Verbraucher entwickelt haben.”
Walker geht auf einzelne Beschwerdepunkte der EU-Kartellwächter dabei nicht direkt ein. Dass Endgerätehersteller die Google-Anwendungen “geschützt” vorinstallieren müssen, womit sie sich nicht entfernen lassen – zählt auch dazu. Ein weiterer Kritikpunkt der EU: Android-Forks wie Amazons Fire OS sind laut Walker zwar erlaubt, dürfen aber nicht über Googles Play Store geliefert werden. Darüber hinaus soll Google “Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize bieten, wenn sie ausschließliche die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.”
“Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern”, kommentierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gestern dazu.
Seit April 2015 läuft das offizielle EU-Kartellverfahren gegen Google. Die Kommission untersucht den Konzern aber bereits seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Margrethe Vestager, seine Nachfolgerin, rollte den Fall neu auf.
Theoretisch könnte Google zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. Der Konzern erzielte 2014 einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.
[Mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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