IBM beantragt Patent auf Drucker mit eingebauten Urheberschutz

IBM (Grafik: IBM)

Das Gerät prüft Texte und Bilder vor der Ausgabe und stelt fest, ob deren Vervielfältigung erlaubt ist. Nimmt es Verstöße an, wird der Druckauftrag abgelehnt. Eine Datenbank mit Attribute zu Dokumenten, etwa Lizenzbedingungen oder die Anzahl erlaubter Ausdrucke, könnte ein Ansaz für ein Digitales Rechtemanagement oder Schut geistigen Eigentums in Firmen sein.

IBM hat ein Patent für Drucker beantragt, die Verstöße gegen das Urheberrecht verhindern können. Sie sollen dazu vor einem Ausdruck Texte und Bilder dahingehend überprüfen, sie vom Nutzer übrhaupt vervielfältigt werden dürfen. Der Vorgang ist im href=”https://www.scribd.com/doc/312461758/Ibm-Print?secret_password=uhnboMw21MqI0FraOnWv” target=”_blank”>US-Patent 2016/0132897 A1 beschrieben, das vor einem Jahr eingereicht und am 12. Mai 2016 vom US Patent and Trademark Office (USPTO) veröffentlicht wurde.

In der Patentbeschreibung wird von der Übermittlung einer Datei, die für den Ausdruck gedacht ist, an einen Computer ausgegangen. Der soll sie daraufhin bezüglich Textstellen, Bildern und Formatierungen durchsuchen, die auf urheberrechtlich geschütztes Material hinweisen. Anhand des Prüfergebnisses entscheidet er dann, ob der Ausdruck zulässig ist. Im Rahmen der Prüfung soll auch online nach Informationen gesucht werden.

US-Patent 2016/0132897 A1 (Bild: IBM / USPTO)
US-Patent 2016/0132897 A1 (Bild: IBM / USPTO)

Alternativ lassen sich etwa in Unternemen Attribute zu Dokumenten in einer speziellen Datenbank ablegen. Dazu können Informationen über Rechteinhaber, Lizenzbedingungen, die Zulässigkeit von Ausdrucken sowie die Anzahl der erlaubten Ausdrucke gehören. Dieser Angaben helfen dann bei der Entscheidung, ob ein Ausdruck erlaubt ist und ausgegebn werden kann. Denkbar wäre auch “Optionen anzubieten, um Berechtigungen zu erwerben”.

IBM begründet den Patentantrag mit der Entwicklung von digitalen Medien, Computernetzwerken und Internet. Das alles habe die Durchsetzung von Copyright-Bestimmungen erschwert. Viele dieser Urheberrechtsverletzungen fänden aber gar nicht vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit statt. Die Erfindung erlaube es, Verstöße durch einzelne Personen zu verhindern, die sich nicht bewusst sind, dass es sich um geschützten Inhalte handelt.

Ein Beispiel wäre etwa der Einsatz derart geschützter Drucker oder Multifunktionsgeräte an Schulen und Bildungseinrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass dort täglich hundertfach Urherberrechte verletzt werden, indem Lehrkräfte Vorlagen vervielfältigen oder Texte und Dokumente aus dem Web ausdrucken, die urheberrechtlich geschützt sind.

Ganz neu ist der Ansatz von IBM allerdings nicht. Beispielsweise erkennen die meisten Drucker, Scanner und Kopierer sowie Kombinationen davon bereits seit vielen Jahren Geldscheine und weigern sich dann entweder, diese auszudrucken, versehen sie automatisch mit Streifen oder dem Vermerk “Muster” oder verändern zumindest die Größe beim Ausdruck respektive beim Scan so, dass die Kopie auf Anhieb vom Original zu unterscheiden ist. Früher hatte die Deutsche Bundesbank die Regeln zur Vervielfältigung oder Abbildung von Banknoten aufgestellt, seit April 2013 gelten dafür die Vorgaben der Europäischen Zentralbank.

Allerdings wurden die Maßgaben von den Herstellern von Druckgeräten unterschiedlich umgesetzt, waren zumindest früher teilweise verhältnismäßig leicht zu umgehen und erstreckten sich eben nur auf Banknoten. Zudem waren sie bei hochwertigen Business-Geräten in der Regel umfassender als bei Consumer-Druckern. Offenbar ging man da davon aus, dass die Qualität eines Ausdrucks für einen ernsthaften Betrugsversuch ohenhin nicht ausreicht. IBM schwebt aber offenbar ein weitaus umfassenderer Ansatz vor.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]