Die Philosophische Fakultät der Universität Rostock kann zumindest vorerst Edward Snowden nicht wie geplant die Ehrendoktorwürde verleihen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat sich damit auf die Seite des Rektors der Universität gestellt, der das Vorhaben als rechtswidrig erachtete und untersagte. Die Klage der Fakultät dagegen wurde heute abgewiesen (Aktenzeichen 1 A 2088/15 SN).
Laut Pressemitteilung ist das Gericht ebenso wie der Rektor der Universität der Auffassung, dass die “engen gesetzlichen Vorgaben zur Verleihung der Ehrendoktorwürde” nicht vorliegen. In Mecklenburg-Vorpommern sähen das Landeshochschulgesetz und auch die darauf basierende Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät seit 2002 ausdrücklich vor, “dass die Ehrendoktorwürde nur aufgrund besonderer wissenschaftlicher Leistungen verliehen werden könne.” Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
In ihrem Antrag (PDF) vom 9. November 2013 begründete die Philosophische Fakultät ihr Vorhaben, die Ehrendoktorwürde an Snowden zu verleihen, auch damit, dass es um die Ehrung einer Persönlichkeit und ihrer Handlungen gehe, denen für die Wissenschaft und die Universität eine besondere Bedeutung zukommt. Das Gericht erkennt zwar an, dass sich dieser Wunsch einem weiteren und eher traditionellen Verständnis der Voraussetzungen zur Verleihung einer Ehrendoktorwürde zuordnen lässt. Es weist aber auch darauf hin, dass er eben vom Landeshochschulgesetz seit 2002 nicht mehr umfasst wird.
In den meisten anderen Bundesländern sind die Voraussetzungen großzügiger. So hat zum Beispiel die TU München die Ehrendoktorwürde 2004 an den damaligen BMW-Manager Professor Burkhard Göschel “in Anerkennung seiner außergewöhnlichen Leistungen und Ideen zu Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Mechatronik im Automobilwesen” verliehen, sowie auch an den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Bernd Pischetsrieder, den sie damit 1997 für wenig präzise umschriebene “herausragende Leistungen und innovative Ideen auf dem Gebiet ganzheitlicher Systemtechnik und Systemintegration in der Produktion und in der Unternehmensführung” auszeichnete.
Die Humboldt-Universität Berlin, die mit der Auszeichnung wesentlich sparsamer umgeht, verlieh sie etwa 2008 an den Liedermacher Wolf Biermann. Die Verleihung wurde aber ebenfalls nicht nur mit dessen künstlerischem Schaffen oder politischem Wirken begründet, sondern zusätzlich mit Biermanns Leistungen “als Philosoph und Theoretiker der Ästhetik.”
Ohne wissenschaftliche Leistungen, sondern alleine als Auszeichnung für seine politischen Handlungen, wurde beispielsweise an der TU Chemnitz José Manuel Barroso Ehrendoktor. Der Präsident der EU-Kommission erhielt die Auszeichnung für seine “Verdienste um die Osterweiterung der Europäischen Union“, durch die “Chemnitz und seine Universität ins geografische Zentrum des politischen Europas gerückt” seien. Ob das tatsächlich die Absicht des portugiesischen Politikers war, spielte dabei offenbar ebenso wenig eine Rolle, wie seine wissenschaftlichen Arbeiten, die sich auf ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Lissabon und der Politischen Wissenschaften an der Universität Genf beschränken.
Die Philosophische Fakultät Rostock hatte ihr Ansinnen, Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen, auch mit der Absicht begründet, den eigenen Studierenden ein Vorbild zu empfehlen: “Seine Aktion zeigt, wie es kein abstraktes Seminar in Politischer Bildung oder Philosophie der Aufklärung jemals könnte, mit welcher Verantwortung und mit welchen Handlungsspielräumen unsere Studierenden in ihrem Leben konfrontiert sein werden. Sein Fall ist einerseits eine praktische Anleitung zu moralisch verantwortlichem Handeln und andererseits eine Warnung vor dem leichtfertigen Irrglauben, in der besten aller möglichen Welten zu leben.”
Dort heißt es weiter: “Seine Entscheidung zum Handeln resultiert, soweit bisher sichtbar, aus der tief moralischen Auseinandersetzung mit dem Unrecht seines eigenen beruflichen Handelns im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes. Das Ziel und der Gegenstand seines ’Verrrats’ hebt Edward Snowdons Handeln denn auch hervor im Vergleich mit den zuletzt ebenfalls bekannt gewordenen Veröffentlichungen von Staatsgeheimnissen sog. Whistleblower wie in den Fällen von Bradley Mannings und Julian Assange. Es geht nicht allein um die Offenlegung unverantwortlicher US-amerikanischer Spionagetätigkeit, sondern, wie er in seinem “Manifest für die Wahrheit” schreibt, um Massenüberwachung als ‘globales Problem’, für das es ‘globale Lösungen’ brauche.”
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