Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit (Nifis) hat Google vorgeworfen, von Android-Nutzern in erheblichem Umfang Telefon-Metadaten zu sammeln. Diese Möglichkeit räume sich der Konzern mit der derzeit geltenden Datenschutzerklärung vom 25. März 2016 ein.
Demnach gehören zu den erhobenen Informationen zählen Protokolldaten wie Suchanfragen, IP-Adresse und Telefonprotokollinformationen. Laut Nifis-Vorsitzende Thomas Lapp sind damit auch “Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe” gemeint. Mit einem Android-Smartphone telefonierende Nutzer haben nach Ansicht von Nifis mit Annahme der Nutzungsrichtlinien eingewilligt, dass die Metadaten aller ihrer Gespräche aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Das Gespräch selbst werden zwar vermutlich nicht abgehört, alleine die oft als rein technsiche Information gesehenen und daher als unverfänglich erachteten Metadaten böten jedoch reichlich Ansatzpunkte, um sehr private Informationen zu erschließen. So können Google laut Lapp durch die “Metadaten verknüpft mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringen, Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext sowohl des Einzelnen als auch ganzer Bevölkerungsgruppen herausfinden.”
Er bezieht sich auf Untersuchungen der Stanford University, bei dem von rund 500 freiwilligen Teilnehmern die Android-Metadaten fünf Monate lang aufgezeichnet wurden. Demnach ließen sich 91 Prozent der vermeintlich anonymen Telefonanschlüsse aufgrund der Metadaten eindeutig einer Person zuordnen. Außerdem konnten Rückschlüsse auf Geschlechtskrankheiten und außereheliche Affären gezogen werden. Auch ein MIT-Projekt, bei dem ein Gmail-Konto durchsucht wurde, zeigte vielfältige Auswertungsmöglichkeiten der Metadten auf. Daraus ließ sich etwa ein ein Beziehungsgeflecht ermitteln und durch ein Netzdiagramm darstellte.
“Viele haben sich daran gewöhnt, dass Google alles weiß über ihre Geräte, ihre Suchanfragen, ihre besuchten Webseiten, ihre E-Mails, ihren Standort, und diese Daten auch eindeutig einer namentlich bekannten Person zuordnen kann”, so Rechtsanwalt Lapp. Die meisten dürfte es seiner Meinung nach dennoch überraschen, dass sie Google das Recht einräumen, Telefongespräche zu beobachten, während sie sich bei Geheimdiensten genau dagegen wehren.
Nach Ansicht des Nifis-Vorsitzenden Lapp ist Googles Datenschutzerklärung dahger nach deutschem Recht ungültig: “Schließlich ist kaum davon auszugehen, dass die meisten Android-Nutzer verstehen, dass Google sich herausnimmt, die Metadaten aller ihrer Gespräche auszuwerten. Dieses Verständnis wäre aber die Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Erklärung.”
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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