Die Europäische Kommission hat den überarbeiteten Entwurf der Bundesnetzagentur für die Regulierung beim VDSL2-Vectoring genehmigt. Er basiert auf einem Antrag der Deutschen Telekom. Die hatte ihn gestellt, um Planungssicherheit beim Ausbau ihres Breitbandnetzes zu erhalten.
Die Branchenverbände BREKO, BUGLAS und VATM, in denen die Telekom-Wettbewerber organisiert sind, hatten sowohl den ersten als auch den zweiten, überarbeiteten Entwurf der Bundesnetzagentur als zu Telekom-freundlich kritisiert. Das von ihnen geforderte, neuerliche Prüfverfahren lehnte die EU jedoch ab. Sie hält den im neuen Maßnahmenkatalog verankerten Wettbewerbsschutz für ausreichend. Allerdings verband sie mit der Genehmigung des Regulierungsentwurfs einige Auflagen. So müssen unter anderem bis zum Herbst detaillierte Angaben zu den technischen Parametern und den Preisen vorliegen, zu denen die Telekom den Wettbewerbern den Zugang ermöglicht.
“Als Ergebnis unserer Prüfung hat die deutsche Regulierungsbehörde einen besseren Ausgleich zwischen der Modernisierung des Netzes und einem hochwertigen Zugang zum Netz für die Wettbewerber hergestellt”, erklärt der für die digitale Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger. “Die zusätzlichen Garantien, die die BNetzA jetzt vorschlägt, schützen den nachhaltigen Wettbewerb und schaffen Anreize für zukunftsfähige Netze der Gigabit-Gesellschaft. Es sind jedoch weitere Verbesserungen erforderlich, und wir werden genau darauf achten, dass sie vorgenommen werden”, so Oettinger weiter. Die Bundesnetzagentur habe die Begrenzung der Zahl der Anbieter, die auf einen Kabelverzweiger zugreifen dürfen, aufgehoben. Außerdem dürften Anbieter, die bereits am Hauptverteiler präsent sind, künftig auf Kabelkanäle und unbeschaltete Glasfaserleitungen zugreifen.
Mit Vectoring werden Störungen in den Kupferleitungen zwischen Kabelverzweigern und den Internetanschlüssen der Kunden ausgeglichen. Dadurch lassen sich die Übertragungsgeschwindigkeiten auf bis zu 100 MBit/s erhöhen. Wie von ihr beantragt, darf die Telekom als Zugeständnis für ihre Investitionen beim VDSL2-Vecotring gut 7900 Hauptverteiler exklusiv nutzen. Wettbewerber sollen die Vectoring-Technik nur dann selbst dort verbauen können, wenn sie in einem Bereich mindestens 40 Prozent der “grauen Kästen” am Straßenrand und insgesamt 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Deutsche Telekom. Ist das nicht der Fall, muss die Telekom Wettbewerbern eine “angemessene alternative Möglichkeit zur Bereitstellung des Internetzugangs für Kunden” anbieten.
Die Verbände BREKO, BUGLAS und VATM kritisieren an dem von der EU akzeptierten Entwurf der Bundesnetzagentur nach wie vor, dass die Deutsche Telekom ein “weitreichendes Quasi-Monopol zum Vectoring-Ausbau in den sogenannten Nachbereichen innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern bis zum Hauptverteiler” erhalte. Die Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf seien nur kosmetischer Art.
Außerdem bemängeln sie nach wie vor auch die mangelnde Technologieneutralität des Entwurfs. Er bevorzuge die Anbindung von Haushalte per Kupferkabel und benachteilige den Netzausbau mit Glasfaser bis direkt ins Gebäude oder die Wohnung. “So wird das notwendige Ziel flächendeckender Gigabit-Netze durch eine Versorgung mit in puncto Bandbreiten äußerst limitierter Übergangstechnologie auf Kupferbasis in Verbindung mit einem kurzfristigen Planungshorizont bis zum Jahr 2018 konterkariert. Aus Vectoring in der vorgesehenen Form wird genau das Gegenteil einer Beschleunigung des Breitbandausbaus”, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Verbände.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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