Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat insbesondere Firmen vor einer hierzulande in der Form neuen Betrugsmache gewarnt. Dabei täuschen Kriminelle Mails und teilweise zusätzlich auch per Briefpost vor, dass ein Geschäftspartner seine Bankverbindung geändert habe und noch ausstehende Zahlungen auf das neue Konto angewiesen werden sollen. Damit machen sie sich den Umstand zunutze, dass in immer mehr Bereichen inzwischen auf digitale Rechnungsstellung umgestellt wurde.
Die Betrugsmasche ist der Warnmeldung das LKA Baden-Württemberg (PDF) zufolge im asiatischen Raum bereits schon seit einiger Zeit bekannt. Sie verbreite sich nun aber auch zunehmend in Deutschland. Die Täter nutzen der Polizei zufolge unterschiedliche Methoden, um sich zunächst in die Kommunikation zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger einzuschalten. Meist greifen sie dazu den Mail-Server des Rechnungsabsenders an.
Dann senden sie per E-Mail Mitteilungen an den Kunden, dass sich die Bankverbindung des Geschäftspartners geändert habe. Da die Mails vom korrekten Absender zu stammen scheinen und in der Regel tatsächlich Beträge offen sind, erscheint das vielen Empfängern recht glaubwürdig. Teilweise antworten die Kriminellen sogar auf Rückfragen. Der Polizei sind auch Fälle bekannt, in denen die Betrüger zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost verschickten, um die Glaubwürdigkeit des manipulierten E-Mail-Verkehrs zu untermauern. Wird der Betrag an das vermeintliche “neue Bankkonto” überwiesen, landet er jedoch auf einem Konto der Betrüger.
Das LKA Baden-Württemberg rät Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter auf diese Betrugsmasche aufmerksam zu machen. E-Mails mit Rechnungen sollten besonders sorgfältig auf den richtigen Absender und die korrekte Schreibweise der E-Mail-Domain überprüft werden. Bei verdächtigen E-Mails sollte dann auf einen zweiten Kommunikationskanal zurückgegriffen werden, zum Beispiel das Telefon.
Außerdem könnten Firmen vorbeugend in Ihrer geschäftlichen E-Mail Signatur darauf hinwiesen, dass sie Kunden eine Änderung der Bankverbindung niemals via E-Mail mitteilen und wenn möglich, digitale Signaturen nutzen. Generell sollten Unternehmen zudem ihre Software auf dem neuesten Stand halten und dazu beispielsweise ein System für das Patchmanagement verwenden, um es Angreifern schwerer zu machen. Organisatorisch rät das LKA die Einbeziehung der Hausbank und der zuständigen Ansprechstelle für Cybercrime bei der Polizei im Notfallplan frühzeitig vorzusehen.
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Sensible Daten (wie z.B. Bankdaten) sollten nur im 4 oder 6 Augenprinzip geändert werden dürfen. Egal ob ein Medienbruch da ist - Hier geht Sicherheit vor!