Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat eine weitere Klage des Juristen Max Schrems dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das Gericht soll nun darüber entscheiden, ob eine Sammelklage gegen das Social Network in Österreich zulässig ist.
Die Initiative “Europe versus Facebook” und Schrems argumentieren, dass Facebook von Schrems als Verbraucher genutzt wird. Er könne daher laut EU-Recht die Klage an seinem Heimatort – in dem Fall Wien – einreichen. Facebook bestreitet jedoch die Zuständigkeit der österreichischen Justiz. Das Unternehemn verlangt eine Verhandlung in Irland, wo sein europäisches Hauptquartier angesiedelt ist. Außerdem hält es eine Sammelklage in Wien für unzulässig: Wenn schon, dann müsste jeder Verbraucher an seinem Wohnort klagen.
In dem Verfahhren hatte im Oktober 2015 das Oberlandesgericht Wien 20 von 22 Anklagepunkten für zulässig erklärt. Das Gericht stufte Schrems als Verbraucher ein. Es bestätigte damit auch den Wohnort des Klägers als Gerichtsstand. Die Voraussetzungen für eine Sammelklage sah das OLG Wien aber nicht gegeben. Beide Parteien legten gegen diese Entscheidung Revision ein.
Nun soll der EuGH entscheiden, ob Verbraucher, die der Sammelklage beigetreten sind, ihre Ansprüche gegen Facebook ebenso wie Schrems in Wien statt an ihrem eigenen Wohnort geltend machen können. “Nach Ansicht des Klägers kann es keinen Unterschied machen, ob ein Nutzer einem anderen Nutzer seine Ansprüche überträgt – beide bleiben schutzwürdige Verbraucher. Nach der Meinung von Facebook verlieren Verbraucher aber ihren Verbrauchergerichtsstand, wenn diese ihre Ansprüche an einen anderen Verbraucher übertragen”, teilt “Europe versus Facebook” mit.
Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz, die das Verfahren finanziell unterstützt erklärt: “Die Vorlage des OGH erlaubt es dem EuGH, die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten in der europäischen Union maßgeblich zu erleichtern. Unternehmen wie Facebook nutzen alle Vorteile des gemeinsamen Binnenmarkts – sie müssen sich daher auch an die dort geltenden Regeln halten und sich auch den Verbrauchern dieses Binnenmarkts stellen.”
Facebook wirft Schrems vor, im Zuge der Klage gar nicht als Verbraucher aufzutreten, da er “im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche Bücher publiziert, teilweise auch entlohnte Vorträge hält, Webseiten betreibt und Spenden zur Durchsetzung seiner Ansprüche sammelt”, heißt es in der Entscheidung der OGH.
Das weist Schrems in der Pressemitteilung zurück: “Facebook versucht mich hier öffentlich und vor den Gerichten als eine Art ‘gewerblichen Aktivisten’ darzustellen, um zu verhindern, dass ich in Wien klagen kann. Vereinfacht gesagt darf ein Verbraucher laut Facebook nur heimlich still und leise in seinem Zimmer sitzen – macht er seinen Fall öffentlich, verliert er seine Rechte. Die österreichischen Gerichte haben ausdrücklich festgehalten, dass die Sammelklage gemeinnützig organisiert wurde und ich mein Facebook-Konto nur privat nutze. Die Vorfrage, ob ich also ein‚ ‘Verbraucher’ bin, ist daher wohl sehr einfach zu beantworten, da ich mit dieser Aktion nie auch nur einen Cent verdient habe – sondern hunderte unbezahlte Stunden reinbuttere.”
Mit seiner Sammelklage will Schrems wegen Datenschutzverstößen eine Entschädigung von 500 Euro pro Nutzer erstreiten. Eine weitere von ihm in Irland eingereichte Klage hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen mit US-Firmen kippte. Ende Oktober 2015 nahm auch die irische Datenschutzbehörde Ermittlungen gegen das Social Network auf.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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