Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat gestern eine Stellungnahme (PDF) zur “praktischen Einordnung und den technischen Implikationen” des Entwurfs des BND-Gesetzes vorgelegt. Der Hightech-Verband schließt sich darin den Kritikern des ohnehin schon kontrovers diskutierten Gesetzes an: Seiner Auffassung nach liefert das BND-Gesetz die “Ermächtigungsgrundlage zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten” auch im Inland.
Da auch innerdeutsche Kommunikationsverbindungen in großem Umfang betroffen sind, hält der Verband das Gesetz für grundrechtswidrig. Außerdem kritisiert er, dass mit den vorgesehenen Methoden der Kommunikationverkehr von Millionen Menschen unrechtsmäßig analysiert werde und bemängelt, dass eine wirksame Kontrolle und keine klaren Regelungen fehlen.
Nach Auffassung des Verbandes stellt der Entwurf “eine massive grundsätzliche Veränderung der staatlichen Überwachung dar, auch und insbesondere im Inland.” In einer Pressemitteilung kritisiert Klaus Landefeld, eco Vorstand Infrastruktur & Netze: “Die Bundesregierung betreibt hier Augenwischerei, da sie dem Dienst faktisch eine Ermächtigungsgrundlage für den unbeschränkten und dauerhaften Zugriff auf beliebige Leitungswege im Inland liefert. Die im Nachhinein vorgesehene Kontrolle durch ein neues, unabhängiges Gremium geht vollständig ins Leere und betrifft nicht einmal den Umfang oder die konkreten Maßnahmen der Erfassung.”
Landefeld begründet seine Kritik damit, dass die so überwachten Leitungswege innerdeutsche Kommunikationsverkehre beinhalten, die unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Vordergründig solle dies zwar durch ein Filtersystem verhindert werden, dieses sei aber weder von Art, Umfang noch Funktionsweise her geeignet, die Grundrechte zu schützen, noch unterliege es der Kontrolle oder Aufsicht irgendeines Gremiums.
Zwei kürzlich im Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses erstellte Gutachten zeigen laut Landefeld, dass selbst ein System mit geringstmöglicher Fehlertoleranz jeden Tag mehrere Millionen innerdeutscher Kommunikationsverbindungen fälschlicherweise erfassen würde. “Diese Fehlerquote ist an sich schon problematisch, da jedwede inhaltliche Verarbeitung eindeutig durch Art. 10 GG geschützter Kommunikation hochgradig verfassungswidrig ist. Wirklich skandalös ist aber die Tatsache, dass Bürger, deren Daten fälschlicherweise ins Visier staatlicher Überwachung geraten, noch nicht einmal damit rechnen können, darüber informiert zu werden.”
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