Anklageerhebung gegen 22-jährigen Hacker aus Rheinland-Pfalz

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat im Zuge umfangreicher Ermittlungen gegen einen Ring Cyberkrimineller nun die nächste Etappe erreicht. Nach einer groß angelegten Polizeiaktion im April folgt nun die Anklageerhebung gegen den Hauptbeschuldigten, einen 22-jährigen aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz.

Die Anklage stützt sich auf die Auswertung einer international koordinierten Aktion der Strafverfolgungsbehörden im Frühjahr. Am frühen Morgen des 5. April waren 175 Wohnungen und Firmenräume von 170 Tatverdächtigen in allen 16 deutschen Bundesländer durchsucht worden. Gleichzeitig hatten in Abstimmung mit ihren deutschen Kollegen auch Ermittler im Ausland Durchsuchungen und Datensicherungen im Ausland, unter anderem in den Niederlanden, Frankreich und Kanada, vorgenommen.

Wie die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mitgeteilt hat, wird dem 22-jährigen und den anderen Tatverdächtigen vorgeworfen, Tools für Internetkriminelle bereitgestellt zu haben. Dazu gehörte auch eine Software, die Malware geholfen hat, sich vor Antivirenprogrammen zu verbergen.

“Die Einsatzpalette der Schadsoftware reichte vom Ausspionieren von Daten (insbesondere Passwörter und Bankdaten) über die Begehung von Betrugsdelikten bis hin zu Erpressungen”, so die Behörde. Durch sie sei der “Zugriff auf private und sensible Daten einer Vielzahl ahnungsloser Bürgerinnen und Bürgern“ ermöglicht worden. Dem Hauptbeschuldigten werden in der Anklageschrift nun in insgesamt mehr als 7000 Vergehen vorgeworfen, darunter die Tatbestände “Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten”, “Computersabotage” sowie “Computerbetrug”.

Der Anklage zufolge hat der 22-jährige in über 4000 Fällen eine von ihm programmierte Software zum Verschlüsseln von Trojanern, Viren und anderer Schadsoftware an Kunden weltweit verkauft. In weiteren über 2000 Fällen soll er Hackern gegen Geld ermöglicht haben, ihre Schadsoftware über einen von ihm entwickelten Scanner auf Erkennbarkeit durch die gängigen Antivirenprogramme zu prüfen. Zudem wird ihm vorgeworfen, in etwa 100 Fällen eine von ihm selbst programmierte Software verkauft zu haben, mit der sich DDoS-Angriffe durchführen lassen.

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Redaktion

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